Qualifizierte Entzugsbehandlung

  • Im aktuellen Jahr gab es einige Eingaben an das InEK die Abbildung der qualifizierten Entzugsbehandlung (Alkohol und Drogen) in somatischen Abteilungen betreffend. Ein Vorschlag aus dem von der DKG in Auftrag gegebenen Gutachten von Prof. Roeder zum Anpassungsbedarf der Vergütungen von Krankenhausleistungen war, einen OPS zu definieren, mit dem die Komplexbehandlung des qualifizierten Entzuges erfasst werden kann. In dem neuen OPS-Katalog wurde nun auch ein amtlicher OPS für \"psychosoziale Komplexbehandlung\" eingeführt.

    Meine Frage ist nun, ob dies im Zusammenhang mit dem Problem des qualifizierten Entzuges zu sehen ist oder ob möglicherweise auch noch andere Wege im InEK diskutiert werden. Für unsere Klinik ist eine Lösung des Problems wahrscheinlich überlebensnotwendig, weshalb ich für jeden Hinweis dankbar bin.

    Dr. Klaus Schäfer