Hallo Forum,
beim durcharbeiten der DKR 2005 ist mir folgendes aufgefallen
0211d Chemotherapie bei Neubildungen
als HD ist das Malignom zu kodieren, ansonsten HD gemäß DKR D002d Hauptdiagnose und folgende Formulierung . . .
Der Kode Z51.1 Chemotherapiesitzung wegen bösartiger Neubildung ist nicht zu kodieren!!!
Eine analoge Formulierung findet sich auch in der DKR für die Strahlentherapie.
Soll das nun heißen, dass bei Aufnahme zur Chemo-, Strahlentherapie generell kein Kode aus Z51.- mehr zuzuweisen ist (was ja auch das Beispiel in den DKR vermuten läßt) oder bezieht sich diese Formulierung nur auf die HD?!?
MfG
Michael Graf