Chemotherapie in 2005

  • Hallo Forum,

    beim durcharbeiten der DKR 2005 ist mir folgendes aufgefallen

    0211d Chemotherapie bei Neubildungen

    als HD ist das Malignom zu kodieren, ansonsten HD gemäß DKR D002d Hauptdiagnose und folgende Formulierung . . .

    Der Kode Z51.1 Chemotherapiesitzung wegen bösartiger Neubildung ist nicht zu kodieren!!!

    Eine analoge Formulierung findet sich auch in der DKR für die Strahlentherapie.

    Soll das nun heißen, dass bei Aufnahme zur Chemo-, Strahlentherapie generell kein Kode aus Z51.- mehr zuzuweisen ist (was ja auch das Beispiel in den DKR vermuten läßt) oder bezieht sich diese Formulierung nur auf die HD?!?

    MfG
    Michael Graf

    Viele Grüße
    M. Graf

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Graf,

    Zitat

    Original von Graf:
    Soll das nun heißen, dass bei Aufnahme zur Chemo-, Strahlentherapie generell kein Kode aus Z51.- mehr zuzuweisen ist (was ja auch das Beispiel in den DKR vermuten läßt...

    Genau so ist es.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    da muss ich doch gleich noch eine \"dumme\" Frage hinterher stellen.
    Und warum gibt es dann im ICD 2005 überhaupt noch diese Kodes, wenn ich Sie doch nicht mehr kodieren darf?!?

    Liegt die Begründung hier in der zeitlichen Verzögerung, mit der die beiden Klassifikationen erschienen sind oder steckt noch was anderes dahinter?

    MfG
    Michael Graf

    Viele Grüße
    M. Graf