Guten Tag,
wir haben bei der Suche nach einem Primärtumor diverse Sekundärlokalisationen gefunden. Diese wurden differentialdiagnostisch befundet und z.T. sonographisch weiter abgeklärt und mit im Entlassbrief beschrieben.
Der MDK behauptet jetzt, daß diese Sekundärlokalisationen nicht eingeschlüsselt werden dürfen, da diese Diagnosen Zufallsbefunde auf der Suche nach der Primärlokalisation sind und der gesamte Aufwand dieser Primärlokalisation zugeschrieben wird.
Wie kann man argumentieren?
danke
J.