Kodierung von Zufallsbefunden

  • Guten Tag,

    wir haben bei der Suche nach einem Primärtumor diverse Sekundärlokalisationen gefunden. Diese wurden differentialdiagnostisch befundet und z.T. sonographisch weiter abgeklärt und mit im Entlassbrief beschrieben.

    Der MDK behauptet jetzt, daß diese Sekundärlokalisationen nicht eingeschlüsselt werden dürfen, da diese Diagnosen Zufallsbefunde auf der Suche nach der Primärlokalisation sind und der gesamte Aufwand dieser Primärlokalisation zugeschrieben wird.

    Wie kann man argumentieren?

    danke

    J.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wenn Sie darstellen können, dass bei der Untersuchung gefundenen Filiae weitere spezielle Diagnostik bedurften (hier z.B. beschriebene Sono), können Sie dem MDK erklären, dass diese dann nach der DKR Nebendiagnosen kodiert werden müssen. Viel mehr kann (und muss man vorallem auch nicht) dazu nicht gesagt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau