Hallo Forum,
wie ist das mit der Rezeptausstellung durch Krankenhausärzte bei nachstationären Behandlungen? Im ambulanten bereich gibt es klare Bestimmungen, dass Medikamente etc. gratis mitgegeben werden. Aber gilt das auch für den stationären Bereich, und wo finde ich diese Bestimmungen?
Falls der niedergelassene Bereich dafür zuständig ist, kann das nur Ärger geben. Denn das Krankenhaus führt die nachstationäre Behandlung durch, und der niedergelassene Arzt bekommt sein Arzneimittelbudget belastet.
Für Hinweise (insbesondere die Bestimmungen) und Tipps bin ich dankbar.
Gruß
GeRo