Krankenhausärzte - Rezeptausstellung?

  • Hallo Forum,

    wie ist das mit der Rezeptausstellung durch Krankenhausärzte bei nachstationären Behandlungen? Im ambulanten bereich gibt es klare Bestimmungen, dass Medikamente etc. gratis mitgegeben werden. Aber gilt das auch für den stationären Bereich, und wo finde ich diese Bestimmungen?
    Falls der niedergelassene Bereich dafür zuständig ist, kann das nur Ärger geben. Denn das Krankenhaus führt die nachstationäre Behandlung durch, und der niedergelassene Arzt bekommt sein Arzneimittelbudget belastet.
    Für Hinweise (insbesondere die Bestimmungen) und Tipps bin ich dankbar.

    Gruß
    GeRo

  • Hallo GeRo,
    die Arzneimittelversorgung für die Zeit nach der Entlassung ist Sache des Niedergelassenen Kassenarztes. Der KH-Arzt ist nicht berechtigt Rezepte auszustellen. Auch die Mitgabe von Med. ist nur in der Menge erlaubt, die die Zeit bis zur Erreichbarkeit der nächsten regulären Sprechstunde des KV-Arztes überbrückt. Mehr sollten Sie auch nicht tun, denn Sie bekommen es nicht vergütet, wenn Sie Medikamente verschenken. Bei der strikten sektoralen Trennung des deutschen Systems ist der Kassenarzt nun mal für die amb. Versorgung zuständig und er muss die Med. verordnen. Über sein Budget sollten Sie sich keine Sorgen machen, er denkt ganz bestimmt auch nicht über DRG und Relativgewichte nach.
    Grüsse aus Thüringen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Hallo Herr Schikowski,

    vielen Dank schon einmal für die Info. Können Sie mir auch sagen, wo das geschrieben steht? Dann kann ich das dem betrffenden Arzt, der nachgefragt hat, Schwarz auf Weiß zeigen.

    Gruß
    GeRo