uGVD und nachstat. Beh.

  • Hallo Forum,

    wie sieht es eigentlich mit den Abschlägen aus, wenn die uGVD unterschritten wurde, die Summe aus Belegungstagen plus nachstationären Behandlungen aber die wiederum die uGVD überschreiten? Was ich bisher in Erfahrung bringen konnte ist, dass nur Belegungstage, aber keine Behandlungstage in die Abschlagsberechnung einfliessen.
    Konkretes Beispiel: Aufenthalt stationär vom 26.10.04 bis 28.10.04; anschließend 6x nachstationär am 30.10., 01.11., 02.11., 03.11., 08.11. und 12.11.
    Unser System errechnet die F20A mit einem Tag Abschlag (uGVD=2), die nachstationären Behandlungen fallen natürlich unter den Tisch. Aber ist das System nicht irgendwie ungerecht?

    Gruß
    GeRo