Hallo, sehr verehrte Damen und Herren,
meine Frage betrifft eigentlich die Zusatzentgelte beziehungsweise sonstige Entgelte.Wird über die \"Vereinbarung nach §21 KHEntgG - Anlage 2\", auch Zusatzentgelte und krankenhausinsividuelle Entgelte, übermittelt bzw. abgebildet. Ich hoffe ich mache mich jetzt nicht ganz lächerlich, aber ich habe in der Vereinbarung einen Abschnitt gefunden, der \"Entgeltdaten des Behandlungsfalls\" abbildet, differenziert nach Entgeltart und Entgeltbetrag mit Ergänzung für Entgeltanzahl.Sind hier die sonstige Entgelte abzubilden? Oder kann man hier diese Entgelte abbilden?
:i_respekt: Besten Dank im Voraus, an das super Forum
Gruß toto