• Hallo Forum, bei der Durchsicht der DKR 2005, speziell des Diabetes mellitus hab\' ich eine Frage:
    Darf ich formal folgendes als ND codieren:
    E11.70, G63.2, I79.2, Z89.5 - im Klartext: Ein Typ-II-Diabetiker mit Z.n. Unterschenkelamputation kommt zur stationären Aufnahme (wegen einer anderen HD, keine weiteren aufwandsrelevanten Diabetes-Manifestationen).
    Wenn ich das Kapitel über den Diabetischen Fuß anschaue, müßte die Codierung eigentlich gehen/zulässig sein - macht es Sinn, finden wir wirklich einen so abbildbaren Aufwand? Der diabetische Fuß ist eigentlich weg... müßte die pAVK (E11.5x) sinngemäß nicht hier besser angegeben werden? Oder müssen wir hier, da die obige Codierung CCL-relevant ist, gar E11.8x (ist glaub\' ich aber auch CCL-relevant) oder E11.9x, Z89.5 in dem oben genannten Fall verschlüsseln. :sterne:
    Eigentlich steht das ja schon 2004 in den DKR. Um ehrlich zu sein, ich hab\' mir da nicht soviele Gedanken gemacht, hätte jetzt aber mehr Erklärung in den DKR erhofft. :d_pfeid:
    Was meint Ihr? So :noo: oder :sonne:

    mfg Gerhard Füchsl

  • Da es sich nur um ND handelt muß man aufpassen:

    z89.5 ist sicher kodierbar, da es erhöhten pflegerischen Aufwand mit sich bringt.

    e11.70 sicherlich auch, da man hoffentlich auch schon mal den Blutzucker messen wird und durch die z89.5 auch eine entsprechende Komplikation dargestellt ist

    Die beiden letzten Nummern sind auch anwendbar, wenn ein entsprechender Behandlungsbedarf/diagnostische Maßnahme erforderlich war. und dokumentiert ist.

    Mal sehen was die anderen dazu sagen


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