Groupingvarianten

  • Liebe Forumsteilnehmer,

    beim Testen der Grouper 2004/2005 haben wir mit verschiedenen Groupern unterschiedliche Ergebnisse erhalten.

    Die angenommenen Falldaten:

    Alter 40 Jahre, männlich, Behandlung freiwillig, Verweildauer 60 Tage, Hauptabteilung, Aufnahmemodus Verlegung, Entlassung regulär.
    ICD: I60.0
    OPS: 8-551.2
    Beatmungsstunden: 317

    Groupingergebnisse: B43Z und B83B

    Welches Ergebnis stimmt denn?

    Mit freundlichen Grüßen aus Nordhessen,
    Keute

  • Moin Moin, Herr Keute,

    nach Gruppierung des von Ihnen geschilderten Falles mit Hilfe des Definitionshandbuches G-DRG Version 2004/2005 ist dieser Fall in die DRG B43Z einzuordnen.

    Die aufgeführten Daten führen nicht zu einer Gruppierung in eine der Prä-MDCs. Vielmehr wird der Fall aufgrund der Hauptdiagnose in die MDC 1 \"Krankheiten des Nervensystems\" eingeordnet.

    Im Algorithmus der MDC 1 ist das nächste für eine weitergehende Gruppierung relevante von Ihnen aufgeführte Kennzeichen die Prozedur 8-551.2 Anhand dieser Prozedur und der erfüllten Voraussetzung einer Verweildauer >27 Tagen wird der Fall aus dem Gruppierungsalgorithmus ausgegliedert und in die DRG B43Z eingruppiert.

    Die Beatmungsdauer von 317 Stunden würde erst im weiteren Verlauf des Gruppierungsalgorithmus relevant werden. Nämlich dann, wenn eine Eingruppierung bis zur Basis-DRG B83 noch nicht stattgefunden hätte. Für die Basis-DRG B83 findet dann die Gruppierungssoftware abermals das erste Kennzeichen, nämlich eine Hauptdiagnose I60.0. Aufgrund der Beatmungsdauer zwischen >249h und <500h würde der Fall dann in die B83B eingruppiert werden.

    Da der vorliegende Fall jedoch den Algorithmus bei der B43Z bereits verlassen hat, kommt es zu einer entsprechenden Prüfung ja gar nicht erst.
    Es liegt ein Fehler bei der Gruppierungssoftware vor, die Ihnen die B83B ausgeworfen hat.

    beste Grüsse

    beste Grüße

    Dr. René Holm, MBA
    elbamed GmbH
    Geschäftsstelle Hamburg

  • Lieber Herr Dr. Holm, lieber Herr Keute,
    herzlichen Dank für die prompte Klärung des Problems. Scheint so zu sein, daß wir uns die DRG´s, die mit ID DIACOS generiert werden, mit einem anderen Grouper ( :grouper: ) kritisch ansehen sollten.
    Besten Dank aus dem nebligen Hessen :sterne:
    Eckardt

  • Schönen guten Morgen, liebes Forum!

    Zunächst meinen herzlichen Dank an Herrn Dr. Holm für Ihre Erläuterungen.

    Das von Ihnen aufgeführte Grouping anhand der Algorithmen des Def.-Handbuches 2004/2005 kann ich nachvollziehen unter der Annahme, dass die Entscheidung Frührehabilitation Ja/Nein (S.79) mit Ja getroffen wird, wenn die OPS-Ziffer 8-551 kodiert ist.
    Ich gehe davon aus, dass diese Entscheidung dann aber bei einer Behandlungsdauer von bis zu 28 Tagen genauso getroffen werden muss wie bei einer Behandlungsdauer von mehr als 28 Tagen, wenn das Kriterium für eine \"Ja-Entscheidung\" an dieser Stelle das Vorhandensein der OPS-Ziffer 8-551 ist.

    Die angenommenen Falldaten habe ich daraufhin variiert und den Fall erneut gegroupt mit einer Behandlungsdauer von 27 bzw. 29 Tagen.

    Ergebnis:

    ID Diacos mit 27 Tagen: B83B
    ID Diacos mit 29 Tagen: B83B

    Kodip und Onlinegrouper Uni Münster mit 27 Tagen: B83B
    Kodip und Onlinegrouper Uni Münster mit 29 Tagen: B43Z

    Die Groupingdominanz der OPS-Ziffer 8-551 über angegebene Beatmungsstunden kann m.E. nicht von der Gesamtbehandlungsdauer des Falles abhängen.

    Aus diesem Grunde stelle ich schon wieder die Frage, welches Ergebnis denn stimmt.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem sonnigen Nordhessen,

    Keute

  • Moin Moin, Herr Keute,

    die Bedingungen, die zur Ausgliederung des Falles aus dem Gruppierungsalgorithmus an der Stelle der DRG B43Z führen, sind im amtlichen Definitionshandbuch eindeutig festgelegt:

    1. Entweder der OPS 8-551.1 (Regelbehandlung) oder der OPS 8-551.2 (Langzeitbehandlung)
    2. Verweildauer >27 Tage

    Wenn beide Kriterien vorliegen, wird der Fall definitiv in die DRG B43Z eingruppiert und definitiv aus dem Gruppierungsalgorithmus ausgegliedert.

    Die Verweildauer ist im übrigen klar definiert und richtet sich nicht nach der Dauer der geriatrischen Komplexbehandlung (die ist ja bereits über den OPS für Kurz-/Regel-/Langzeitbehandlung verschlüsselt), sondern nach der Gesamtbehandlungsdauer des Falls.

    Offensichtlich hat die Gruppierungssoftware von IDDiacos hier einen Fehler.

    beste Grüsse

    beste Grüße

    Dr. René Holm, MBA
    elbamed GmbH
    Geschäftsstelle Hamburg