2. FPÄndG - hier Formular B2

  • :sterne:
    Sehr geehrtes Forum,

    ich habe (versucht) mich mit den Formular B2 gem. 2. Fallpauschaländerungsgesetz zu beschäftigen, und es ergeben sich ein paar Fragen - vieleicht kann das Forum helfen, Klarheit in die Angelegenheit zu bringen:

    1. was muss in Spalte 3 (+/- Veränderungen Entgelte nach § 6) eingerechnet, bzw. herausgerechnet werden - meiner Meinung nach bezieht sich dieses Feld auf die individuellen DRG´s gem. Anlage 3, aber warum sollte hier was hereingerechnet werden (evtl. wenn individuelle dRG´s offiziell bewertet werden, dann aber sicher doch erst ab 2006, und für diesen Fall gilt das hier diskutierte Formular doch nur für 2005)... ???????

    2. Zeile 19 - 23 hier wird die eingentliche Angleichung (Konvergenz) dargestellt. Wenn ich es richtig verstehe muss zunächst einmal die Obergrenze geprüft werden. Ist mit den Begriff Obergrenze hier gemeint 1% (bzw. jeweils gültige Kappungsgrenze) vom veränderten Ausgagswert nach Absatz 4 - also das eigentliche Budget - ??

    Dann müsste man ja eigentlich schauen wie hoch ist der Angleichungsbetrag also z.B. für 2005 15% vom Zwischenergebnis (Zeile 21) - ist dieser Wert unter der \"Obergrenze\" dann werden die 15% in Abzug gebracht, ansonsten die Obergrenze!!! /// ???

    Wenn ja, warum findet nicht vorher die \"Ausgliederung\" für Zusatzentgelte und Erlöse für Überlieger am Jahresanfang statt (erst in Spalte 28 +29), denn im Ausdruck des DRG Erlösvolumens (Spalte 18 =Summe der effekt. Bewertugnsrelation des Hauses multipliziert mit den landesweiten BAsisfallpreis) stellen sich diese \"Entgelte\" nicht da, weil in der kalkulation der Bewertugnsrelationen diese nicht enthalten sind, wohl aber im Budget des Krankenhauses. Hier wäre also meines Erachtens nach ein Bruch beim Vergleich der \"Leistugnsgerechtigkeit\".....

    Vielleicht kann mir hierzu jemand mal was \"sprechen\" - ich hoffe es ist soweit alles verständlich rübergekommen

    Vielen Dank

    J. Raddatz

    :strauss:

  • :kong:
    Hallo allerseits, immer noch keine einzige Wortmeldung ??

    An anderen Stellen dieses Forums hat man ja bereits über einzelne Bereiche des Formulars B2 kontrovers diskutiert

    aber eine Frage brennt mir immer noch auf der Selle, einfach nur, um es zu verstehen:

    1. was muss in Spalte 3 (+/- Veränderungen Entgelte nach § 6) eingerechnet, bzw. herausgerechnet werden - meiner Meinung nach bezieht sich dieses Feld auf die individuellen DRG´s gem. Anlage 3, aber warum sollte hier was hereingerechnet werden (evtl. wenn individuelle dRG´s offiziell bewertet werden, dann aber sicher doch erst ab 2006, und für diesen Fall gilt das hier diskutierte Formular doch nur für 2005)... ???????

    Kann mir hier jemand mal sprechen, ob ich richtig liege????

    Grüsse aus dem (wie sollte es auch anders sein) trüben Bad Wildungen

    J. Raddatz

  • Moin Herr Raddatz,

    ob Sie richtig liegen, kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen.

    Aber es kann hier nur um die Veränderung der Entgelte nach § 6
    gehen (von 2004 nach 2005).
    Dort kann es ja in der Tat durch Leistungsveränderungen bzw. Leistungsverschiebungen sowie durch die deutliche Katalogausweitung bei den Zusatzentgelten zu Abweichungen ( von 2004 nach 2005) kommen.

    Diese sind m.E. hier positiv oder negativ zu berücksichtigen. :kangoo:


    Es bleibt allerdings eine Vermutung, wie z.Zt. bei vielen Dingen, die das 2. FPÄndG betreffen.


    Herzliche Grüße aus dem Norden (auch grau und ungemütlich und kühl)

    MSimon
    :sonne: :sonne: