Hallo Forum,
wenn bei Fallzusammenlegung zwischen dem ersten und dem zweiten Fall eine nachstationäre Behandlung stattgefunden hat (ein Tag) - zählt dieser Tag dann zur Gesamtverweildauer mit?
M.E. zählen sowohl vorstationärer als auch nachstationäre Tage in die OGV. Unser KIS-Hersteller behauptet nein, erst nach Erreichen der OGV.
Konkreter Fall: erster stat. Aufenthalt 2 Berechnungstage (Entl.Tag schon abgezogen), dann ein nachstationärer Tag, zweiter stat. Fall sieben Tage. Macht nach meiner Rechnung 10 Tage Verweildauer. Bin ich auf dem Holzweg???
:noo: Grüße aus Köln
Conny