Diabetes 2005: Nebendiagnose und Hypoglycaemie

  • Hallo, liebe Forumsmitglieder,
    nach Studium der neuen Kodierrichtlinien habe ich folgende Frage:
    Wie soll man einen Diabetes verschlüsseln, wenn der Diabetes eine NEBENDIAGNOSE ist, und der Patient während des stationären Aufenthaltes Hypoglycaemien erleidet?
    Lt. DKR wird die Hypoglycaemie ab 2005 mit .6 (vierte Stelle) angegeben, andererseits soll .6 nicht verwendet werden, wenn der Diabetes eine Nebendiagnose ist.

    Gruß

    AndreasG

  • Guten Tag AndreasG,

    die von Ihnen zitierte Kodierrichtlinie lautet:

    Zitat


    Wenn der Diabetes mellitus die Nebendiagnosendefinition erfüllt, so ist dieser zu kodieren. Liegen Komplikationen (Manifestationen) vor, ist bei einem Kode aus E10–E14 die vierte Stelle entsprechend der Manifestation(en) zu verschlüsseln. Außerdem sind die Manifestation(en) anzugeben, sofern diese die Nebendiagnosedefinition erfüllen.

    Abweichend von den Regelungen zur Hauptdiagnose Diabetes mellitus ist jedoch

    • nicht .6 als vierte Stelle zu erfassen, [c=blue]wenn ein spezifischerer Kode für eine einzelne Komplikation gewählt werden kann[/code], bzw.
    • bei multiplen Komplikationen stets mit vierter Stelle .7 zu kodieren.

    In Ihrem Fall kann kein \"spezifischerer Code\" gewählt werden, so dass Sie .6 kodieren dürfen.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy