Schönen guten Tag allerseits,
Zitat
Original von Ordu Dr.:
Wie soll man einen Patienten in ein ausländisches KH verlegen?
Zumindest unser KIS hat keine ausländischen KHs in seinem KH-Register!
Entschuldigung, aber was ist denn das für eine Argumentation? Was Ihr KIS kann oder nicht kann, ist doch wohl kaum rechtlich relevant und es hindert Sie auch nichts, ein ausländisches Krankenhaus in in Ihrem KIS anzulegen (je nach KIS kann ich Ihnen auch sagen, wie das geht...)
Die Argumentation ist vielmehr, dass ein ausländisches Krankenhaus erstens weder dem KHG, noch dem KHEntgG unterliegt und daher kein \"Krankenhaus\" im Sinne des § 2 Nr. 1 KHG bzw. § 1 KHEntgG ist. Zweitens kann weder die Krankenkasse, noch das Krankenhaus selbst kontrollieren, ob der Patient im Ausland tatsächlich in einer, der Definition des \"Krankenhauses\" nach § 2 Nr. 1 KHG entsprechenden Einrichtung aufgenommen und dort auch \"stationär\" (im Sinne des deutschen Rechts) behandelt wurde.
Andere Länder, andere Sitten, andere Gesundheitssysteme!
Ich wünsche noch einen schönen Tag,