Verlegungsfallpauschalen 2005

  • Hallo, ich hoffe, ich bin hier richtig mit meiner Frage:
    Was heißt \'Verlegungspauschale\' genau? Wie und von wem wird Sie abgerechnet? Stellt irgendwer irgendwem eine Rechnung für eine erbrachte Leistung, die nicht bei der Krankenkasse i.S.e. DRG abgerechnet wird?
    Konkret handelt es sich um DRGs aus dem kardiolog.-kardiochirurgischen Bereich, z.B. F05Z/F23Z (2005) Bypass-OP mit invasiver Diagnostik: Kann ein peripheres Krankenhaus eine präop. Koronarangiographie mit begleitender Diagnostik durchführen, den Patienten in einem kardiochirurg. Zentrum vorstellen ond operieren lassen, dieses Zentrum rechnet die gesamte Fallpauschale ab und verrechnet separat mit dem zuweisenden Krankenhaus die Vorleistung ab?
    Nach der KFPV2005 heißt Verlegungsfallpauschale ja nur, daß im Falle einer Verlegung keine Abschläge anzurechnen sind - damit würde bei isolierter (und vielleicht auch negativer) Betrachtung dieser DRGs eine kardiochirurgisch tätige Abteilung möglichst schnell eine Angio machen, am Tag drauf operieren, vielleicht 2 Tage Intensivaufenthalt dranhängen, den Patienten ins periphere Krankenhaus mit all den Folgen verlegen, damit 4 Belegungstage und die gesamte DRG ohne Verlegungsabschläge abkassieren. Ist es tatsächlich so oder sehe ich da was falsch? Oder müssen sich möglicherweise wirklich zwei Kliniken einig werden? Ich meine es gibt ja weitere DRGs, die diese beiden Vorgänge separat vergüten lassen, also wo liegt der Hase im Pfeffer?
    Bitte helft mir auf die Sprünge! :sterne:

    mfg Gerhard Füchsl

  • Hallo Herr Füchsl,

    meiner Meinung nach wurden die Verlegungsfallpauschalen in der Herzchirurgie eingeführt, damit diese hochspezialisierten Zentren bei der Verlegung von Patienten in andere Krankenhäuser unterhalb der mittleren Verweildauer keine Abschläge mehr hinnehmen müssen. Einen Pferdefuß sehe ich hier nicht.

    Es ist ja auch im Interesse des Patienten und seiner Angehörigen möglichst wohnortnah versorgt zu werden.

    MfG

    und Grüetzi

    Stephan Huth