Liebes Forum,
nach dem KHEntG müssen wir Fälle zusammenlegen, wenn sie in derselben MDC sind und die erste eine der M/A-Partion, die zweiter der operativen Partition zuzuordnen ist (und das innerhalb von 30 Tagen). Dabei kommen auch unsinnige Zusammenlegungen zustande.
Beispiel:
1. Aufenthalt nach eingestauchter Schenkelhalsfraktur => konservativ behandelt.
zu Hause nochmal gestürzt
2. dislozierte Schenkelhalsfraktur => Hüft-TEP.
Können wir uns darauf verlassen, dass im Relativgewicht der resultierenden DRG auch solche Fallzusammenführungen berücksichtigt wurden? :b_wink:
Gruß
H. Bürgstein