Kalkulation unsinniger Fall-Zusammenlegung

  • Liebes Forum,

    nach dem KHEntG müssen wir Fälle zusammenlegen, wenn sie in derselben MDC sind und die erste eine der M/A-Partion, die zweiter der operativen Partition zuzuordnen ist (und das innerhalb von 30 Tagen). Dabei kommen auch unsinnige Zusammenlegungen zustande.
    Beispiel:
    1. Aufenthalt nach eingestauchter Schenkelhalsfraktur => konservativ behandelt.
    zu Hause nochmal gestürzt
    2. dislozierte Schenkelhalsfraktur => Hüft-TEP.

    Können wir uns darauf verlassen, dass im Relativgewicht der resultierenden DRG auch solche Fallzusammenführungen berücksichtigt wurden? :b_wink:

    Gruß

    H. Bürgstein

  • Schönen guten Tag Herr Bürgstein!

    Antwort: Statistisch: Ja; im Einzelfall: Nein

    Soweit in Vorträgen von InEK-Mitarbeitern erläutert, werden im InEK-Entwicklungsgrouper die Abrechnungsregeln (Fallzusammenführungen) soweit möglich abgebildet und die Daten entsprechend gegroupt und kalkuliert, so dass die Zusammenlegungen zumindest nach § 2 Abs. 1 und 2 berücksichtigt sind (Abs. 3 lässt sich nicht formal abfragen).

    Diese Fälle werden jedoch nur einen geringen Anteil an der jeweiligen DRG stellen, so dass sie die Bewertungsrelation nur minimal beeinflussen und der Einzelfall dann letzlich nicht \"gerecht\" abgebildet wird. Aber es handelt sich hier ja auch um Fallpauschalen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Bürgstein,

    beteiligen Sie sich an der Kalkulation und Sie können sicher sein, dass Ihr Fall zumindest in der nächsten Kalkulationsrunde enthalten ist. :d_zwinker:

    Im übrigen dürfe es für Sie irrelevant sein, ob diese Fälle bisher tatsächlich enthalten sind. Es gibt sowohl die Bewertungsrelation als auch die Zusammenfassungsregel. Falls Sie trotzdem zwei Fälle abrechnen wollen, dürften Sie auf eine extrem kulante oder ahnungslose Krankenkasse angewiesen sein...

    Gruß
    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Sehr geehrter Herr Schmitt,

    da werden Sie Recht haben. Allerdings hätte ich schon noch einmal gezielt nachgefragt, wenn die Fallzusammenführungen nach Abs. 1 und 2 nicht in der Kalkulation enthalten gewesen wären. Das hielte ich dann schon für einen Verfahrensfehler zum Nachteil der Krankenhäuser. Denn wenn das Globale Budget für die stationäre Versorgung mit gesplitteten Fälle kalkuliert worden wäre, die KH dann aber eine Reihe von Fällen zusammenlegen müssten, könnten sie nicht auf die kalkulierte Summe der Relativgewichte kommen. Das wiederum käme einer versteckten Senkung des Globalbudgets gleich.

    Nun hat mich Herr Schaffert beruhigt, dass beim InEK auf jeden Fall auch dieser Aspekt hinreichend berücksichtigt wurde und insofern kann ich höchstens gespannt sein auf das Ausmaß der Kassenkulanz.

    Viele Grüße

    H. Bürgstein

  • Zitat


    Original von Bürgstein:
    Das wiederum käme einer versteckten Senkung des Globalbudgets gleich.


    Sehr geehrter Herr Bürgstein,

    das entspricht so nicht ganz den Tatsachen, da die InEK-Kalkulation auf einer Erhebung der Ist-Kosten basiert, während die (Global-)Budgetsicht sich auf historisch gewachsene - und natürlich schon seit Ewigkeiten gedeckelte - Soll-Kosten (= LKA-Vereinbarungen) stützt.

    Für die Erreichung Ihres individuellen Krankenhaus-Budgets ist es eigentlich (noch) zweitrangig, ob die Wiederkehrer sauber mitkalkuliert sind. Sollten Sie es nicht sein, so wäre in diesem Fall die Hüft-TEP tatsächlich unter-, alle anderen DRGs jedoch überfinanziert.
    Wichtiger wäre, dass in Ihrer Budgetvereinbarung 2004 die DRG-Fallzahl (gegenüber L1) den tatsächlichen Wiederkehrern entsprechend abgesenkt wurde. Sollte dies nicht gelungen sein, haben Sie als einzelnes Krankenhaus einen echten Nachteil.

    Ich gebe allerdings gerne zu, dass die Bedeutung einer sauberen Kalkulation im Laufe der Konvergenzphase stetig zunehmen wird. Dabei geht es dann m. E. aber eher um Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Krankenhäusern als um die Angemessenheit des Globalbudgets.

    Gruß
    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt