Einen schönen Guten Tag für alle Anwesenden,
heute habe ich eine Frage, die bei uns zu Diskussionen führte.
Wir haben einen stationären Fall, der neben einer offenen Unterarmfraktur S52.4 und S52.88! noch eine offene Patellafraktur mit Fremdkörper im Kniegelenk S82.0 und S81.88! erlitten hat. Mit der Angabe der Prozedur 5-791.25 (offene Reposition ...Radiusschaft) gelangt man in die DRG W04Z. Die Patellafraktur wurde mit chirurgischer Wundtoilette versorgt, die weitere Behandlung erfolgte konservativ.
Jetzt die \"Streitfrage\": Die S81.88! bedeutet lt. ICD-Schlüssel: Offene Fraktur oder Luxation II. Grades des Unterschenkels.
Die Patella ist doch aber nicht der Unterschenkel, oder? Ist übrigens auch die Meinung unseres Beratungsfacharztes.
Die Fraktur der Patella ist unter der großen Überschrift S82.- Fraktur des Unterschenkels, einschließlich des oberen Sprunggelenks als S82.0 einsortiert.
Darf, kann oder muss der Zusatzkode für die offene Fraktur angegeben werden? Aus der Tatsache heraus, dass die Patella beim Unterschenkel einsortiert wurde?
Auf Antworten und Meinungen wartet gespannt
Tina