Besondere Einrichtungen

  • Geehrtes Forum,

    Neurologische - Neurochirurgische Frühreha-Abteilungen sind in Bayern 2004 als besondere Einrichtungen anerkannt. Grundlage hierfür ist die \"Fallpauschalenverordnung besondere Einrichtungen 2004 (FPVBE 2004)\", welche zum 31.12.2004 seine Gültigkeit verliert.
    Gibt es Kenntnisse über Planungen einer Anschlußverordnung für 2005 oder darüber hinaus (unbegrenzt? ), die eine frühzeitige Planung für 2005 ermöglichen könnte.
    Vielleicht gibt es im InEK einen fortgeschritteneren Kenntnisstand.

    Mit den besten Wünschen,
    gesegnete Weihnachten

    H. Fesl