Wiederaufnahme A-B-A-B-A

  • Hallo Forum,

    folgendes Problem:

    Fall 1 => KH A: Aufenthalt vom 12.10. - 13.10. danach erfolgte Verlegung ins
    Fall 2 => KH B: Aufenthalt vom 13.10. - 22.10. danach Rückverlegung ins
    Fall 3 => KH A: Aufenthalt vom 22.10. - 08.11. danach Verlegung ins
    Fall 4 => KH B: Aufenthalt vom 08.11. - 11.11. danach Rückverlegung ins
    Fall 5 => KH A: Aufenthalt vom 11.11. - 17.12. danach Entlassung

    Fallzusammenführung der Fälle 1 und 3.
    Aber was ist mit Fall 5? Wird dieser an Fall 1/3 angeschlossen oder geht dies nach den Fallzusammenführungsregeln 2004 nicht?

    Vielen Dank im Voraus.

    A. Haerting

  • Hallo Frau Härtling!

    Meines Erachtens sind alle drei Aufenthalte zusammen zu führen.
    Die Rückverlegungen erfolgten im Zeitraum von 30 Tagen nach erster Entlassung.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Frau Haerting,

    die Konstellation ist gem. §3 Abs. 3 KFPV 2004 eindeutig:
    Die Fälle sind wie von Herrn Killmer bereits mitgeteilt definitiv zusammenzuführen, da Rückverlegung innerhalb von 30 Tagen. Der von Ihnen geschilderte Fall entspricht übrigens auch den Leitsätzen des BMGS vom 13.11.2003 -Pkt.9- zur Wiederaufnahmeregelung nach §2 KFPV 2004 (A-B-A-B-A).

    MFG

    Mr. Freundlich