Hallo Forum,
folgendes Problem:
Fall 1 => KH A: Aufenthalt vom 12.10. - 13.10. danach erfolgte Verlegung ins
Fall 2 => KH B: Aufenthalt vom 13.10. - 22.10. danach Rückverlegung ins
Fall 3 => KH A: Aufenthalt vom 22.10. - 08.11. danach Verlegung ins
Fall 4 => KH B: Aufenthalt vom 08.11. - 11.11. danach Rückverlegung ins
Fall 5 => KH A: Aufenthalt vom 11.11. - 17.12. danach Entlassung
Fallzusammenführung der Fälle 1 und 3.
Aber was ist mit Fall 5? Wird dieser an Fall 1/3 angeschlossen oder geht dies nach den Fallzusammenführungsregeln 2004 nicht?
Vielen Dank im Voraus.
A. Haerting