Geplanter Gallengangsstentwechsel

  • Liebes Forum,

    hat jemand Erfahrung mit der Hauptdiagnosenwahl bei geplanten Routinewechseln von Gallengangsstents?

    Ich bin bisher davon ausgegangen, dass hier die DKR D005d (geplanter Folgeeingriff) anzuwenden ist:
    \"Auch bei einer Aufnahme zu einer zweiten oder weiteren Operation nach einem Ersteingriff, die zum Zeitpunkt des Ersteingriffs im Rahmen des Gesamtbehandlung bereits als Folgeeingriff geplant war, wird die ursprüngliche Krankheit als Hauptdiagnose kodiert. Das gilt auch dann, wenn die ursprüngliche Krankheit nicht mehr vorhanden ist.\"

    Deshalb würde ich den ursprünglichen Gallengangsverschluß als Hauptdiagnose kodieren.

    Die Krankenkasse ist anderer Meinung und möchte entweder die T85.5 (Mechanische Komplikation durch gastrointestinale Prothesen) oder die Z09.0 (Nachuntersuchung nach chirurgischem Eingriff) als HD.

    Wie wird in anderen Häusern kodiert?

    Über Meinungen, Erfahrungen mit Kassen oder MDK, Kodierhinweise würde ich mich sehr freuen!

    Allen noch ein gutes neues Jahr,

    viele Grüße,

    A. Lades

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Frau Lades,

    wenn es sich bei dem Fall um einen geplanten Folgeeingriff handelt, ist nach der von Ihnen zitierten DKR D005d zu kodieren.

    Nur wenn eine Spezielle DKR ein anderes Vorgehen vorgibt, ist von dieser Regel abzuweichen. In Ihrem Fall gibt es keine mir bekannte DKR.

    Da die Kasse bei Ihren Vorschlägen auch nur im Sinne der DKR argumentieren kann, sehe ich hier keine Argumentationsgrundlage für ihre Meinung (außer \"wishfull-thinking\").

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Sehr geehrter Herr Selter,

    vielen Dank für Ihre Antwort!

    Da es sich laut unseren Ärzten um \"geplante Folgeeingriffe\" handelt, wird nun der MDK beauftragt, zu prüfen. Ich bin gespannt, wie es weiter geht.

    Viele Grüße aus München,

    A. Lades