Kodierung von CPAP-Beatmung

  • Auf eine Frage unserer Intensivstation fanden weder ich (neu im Gewerbe), noch unser Med.Dok. Assistent eine zufriedenstellende Antwort.

    Es geht um die Kodierung der CPAP-Beatmung von Erwachsenen Patienten auf Intensivstation, die NICHT zur Entwöhnung nach Langzeitbeatmung, sondern intermittierend, z.B. bei Vorliegen einer COLD erfolgt.

    Unser Intensivmediziner wies zurecht darauf hin, daß eine genaue zeitliche Erfassung jedes Intervalls mit \"Uhrzeit Beginn\" und \"Uhrzeit Ende\" einen erheblichen Aufwand bedeuten würde.

    Dementsprechend meine Frage:
    Wie wird o.g. Fall kodiert, muß wirklich jedes Intervall einzeln geschlüsselt werden, oder genügt die Pauschale Angabe der Beatmungsdauer (und wenn ja: wie definiert sie sich?) oder fließt das ganze gar (und wenn ja: wie?) in die OPS 8-980.- \"intensivmedizinische Komplexbehandlung\" ein??

    Ich bedanke mich schon mal für (hoffentlich umfangreiche) kompetente Hilfe :grouper: , damit ich nicht so :strauss: ende.

    Freundliche Grüße aus der Oberpfalz,

    Norbert Neumann

    \"Steinigt ihn, er hat ´Jehova´ gesagt!\"

  • Sehr geehrter Herr Thunderbolt,

    Eine reine CPAP (Continous-Positiv-Airway-Pressure) -Atmung (ohne Be-) darf überhaupt nur bei Neugeborenen verschlüsselt werden.
    Sobald aber Luft im Atmungssystem aktiv durch den Respirator bewegt wird (z.B. CPAP mit DU) kann dies als Beatmungszeit verschlüsselt werden.
    Hierzu gibt es schon einige Beiträge in diesem Forum und ich empfehle die Suchfunktion :augenroll: .

    Ich würde eine solche nicht-invasive Beatmung nur dann mit ihren Zeiten Codieren, wenn sie nicht ausschliesslich als eine Art \"Atemgymnastik\" prophylaktisch durchgeführt wird, sondern Therapeutisch wirklich notwendig ist.

    Nun zu ihrer Frage: Nicht jede einzelne Phase muss codiert werden, sondern nur die Gesamtbeatmungszeit des Krankenhausaufenthaltes zusammengerechnet. Dabei würden wir bei solchen Fällen (also nicht beim Weaning) die Tägliche Beatmungszeit nach der Verordnung dieser Therapie abschätzend berechnen (also 4 x 30 min verordnet = 2h/die).

    Die Beatmungszeit fliesst dabei nicht in die medizinische Komplexbehandlung mit ein und muss eigens abgegeben werden. Sie ist im höchsten Maße erlösrelevant. Also werden auch die Kassen hier sehr streng sein und den MDK notfalls einschalten.

    Im Weaning zählt bei uns jeder Tag, der noch beatmet wird, als Beatmungstag (also 24h bis zum letzten Beatmungsintervall).

    Stefan Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Sehr geehrter Herr Stern,

    vielen Dank für Ihre Antwort, die ich unseren Intensivmedizinern so übermitteln werde.

    Bezüglich der Suchfunktion streue ich Asche über mein Haupt - ich gebe zu, ich hatte nicht daran gedacht :rotwerd: . Allerdings wäre ich mir so oder so nicht sicher gewesen, ob es zwischen den Richtlinien 2004 und 2005 nicht doch einen Unterschied gegeben hätte.

    So kann ich jetzt wenigstens wieder ruhig schlafen :)

    Mit freundlichen Grüßen,

    Norbert Neumann

    \"Steinigt ihn, er hat ´Jehova´ gesagt!\"