Bandscheibenprothese

  • Es hat wohl im letzten Jahr etliche Eingaben an das Inek gegeben, um die Refinanzierung der höheren Ausgaben für Bandscheibenprothesen gegenüber Cages z.B. zu erreichen. Die DRGs für Gelenkersatz, die so bewertet sind, daß sie die Kosten ausgleichen, werden jedoch nur durch die Kodierung einer Verletzung angesteuert. Bei der Kodierung eines cervicalen BSV mit Radiculopathie beispielsweise (M50.1) landet man jedoch in der alten DRG für Operationen an der Wirbelsäule B03B. Beim BSV mit Myelopathie (M50.0) wird der Einsatz einer Prothese niedriger bewertet als der Einsatz eines billigeren Materials.
    Wo ist der Fehler?
    Gruß Goetz