Hallo alle zusammen,
bekannt ist ja inzwischen, dass man bei medizinischer Notwendigkeit Begleitpersonen abrechnen darf.
Bisher habe ich aber noch nicht herausfinden können, wie man diese Notwendigkeit definiert. Das wird doch in jeder Klinik anders sein und der größte Teil der Kassen wird die jeweilige Notwendigkeit nicht akzeptieren!
Vielleicht hat ja doch irgendjemand eine Definition parat.
Viele Grüße,
A. Haerting