Liebes Forum,
hat jemand eine Erklärung, warum Verbrennungen mit Beatmung über 95 Stunden nach Y01Z triggern und nicht in eine Beatmungs-DRG der Prä-MDC?
Ist hier das Schema der Prä-MDC unvollständig?
Verbrennungen Y01
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SgH Bartkowski,
tatsächlich existiert für die Abfragen zum Eintritt in die
Beatmungs-ADRGs A06, A07, A09, A11 und A13 jeweils die
Zusatzbedingung \"und (MDC <=\'21B\' oder MDC >= \'23\')\". Das, was
damit ausgedrückt wird, ist letztlich \"ungleich MDC 22\" (Verbrennungen).
Die MDC wird vor Eintritt in die Prä-MDC anhand der Hauptdiagnose
ermittelt (auch ein Schritt der Gruppierung, der im Handbuch nicht
so deutlich nachzuvollziehen ist).Die Zusatzbedingung steht also zwar nicht in den \"Kullern\"
mit drin, aber bei den einzelnen ADRG-Definitionen ist sie
nachzulesen. Insofern: Ja, das Schema ist unvollständig. Es
empfiehlt sich auch generell, immer noch einmal die formal
definierten Kriterien bei den ADRG- und DRG-Definitionen
im Text- bzw. Tabellen-Teil nachzulesen, da die \"Kuller\" nur
begrenzt viel Platz für die Abbildung der Kriterien bieten und
daher teilweise mehr als Gedankenstütze zu verstehen sind.Inhaltlich (=kostenmäßig) dürfte die Heraustrennung der Schwerbrandverletzten
aus den sonstigen Beatmungsfällen ein Ergebnis der letzten
Kalkulationsrunde gewesen sein.MfG
M. Kirste -
Hallo Herr Kirste,
vielen Dank für die Klarstellung. Es bleibt nur zu hoffen, dass den Verbrennungszentren bewußt ist, dass sie Bewertungsrelationen für eine DRG verhandeln müssen, die Beatmungen zwischen 0 und > 1799 Std vergütet. Die Schieflage ist erheblich, wenn die Bewertungsrelationen unter denen der Prä-MDC-Beatmungs-DRGs liegen. Wahrscheinlich fährt man dann mit den Tagessätzen (600 €) eher kostendeckend.
MfG