Fehler-DRG bei V.a. thorakales Aortenaneurysma

  • Liebes Forum,

    Patient wird mit auswärts diagnostizierten diseziiertem thorakalen Aortenaneurysma zu den Herzchirurgen :chirurg: überwiesen. Diese eröffneten den Thorax, finden aber kein Aneurysma :i_baeh: und verschliessen ihn wieder.

    Folgendes wurde verschlüsselt:
    HD: I71.01
    Prozedur: 5-340.1 (explorative Thorakotomie)

    die daraus sich ergebenden DRG :grouper: ist die Fehler-DRG 901B

    Lässt sich diese durch \"besseres\" korrektes verschlüsseln Vermeiden, oder mmuss ich sie so hinnehmen. Oder ist die HD nicht Richtig?

    Stefan Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Hallo, Herr Stern

    die Kodierregel Verdachtsdiagnose D008b schreibt in Ihrem Falle vor, dass das Aneurysma nicht verschlüsselt werden darf, weil es eben \"sicher ausgeschlossen\" worden ist und i.S. der genannten Kodierregel dann keine Verdachtsdiagnose mehr darstellt. Als HD könnte man die entsprechenden Symptome oder auch bildgeb. Befunde kodieren. Welche hier ev. zutreffen können Sie sicher anhand der Tatsachen festlegen. Ob damit eine andere DRG als 901B resultiert, hängt von Ihrer neuen HD ab

    MfG
    AnMa

  • Liebe AnMa,

    dies sehe ich hier etwas anders. In der von ihnen genannten DKR heisst es weiter:

    Zitat

    Wenn eine Behandlung eingeleitet wurde, und die Untersuchungsergenisse nicht eindeutig waren, ist die Verdachtsdiagnose zu kodieren.

    Andererseits trifft der Fall ja nicht die D008b, da hier die Verdachtsdiagnose ausgeschlossen wurde, also nicht der Definition der DKR entspricht. Ich muss wohl noch mal nachfragen, wie die Verdachtsdiagnose zustande kam.

    Stefan Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München