Hallo liebe Mitkämpfer,
wir haben öfter Aufnahmen wegen des Verdachts auf verschluckten Fremdkörper, der dann in der endoskopischen Untersuchung aber nicht gefunden werden kann. Z.T. sind das lang andauernde \"Schluckbeschwerden\", die wir meist dann als Somatisierungsstörung verstehen. Aber manchmal kommen die Patienten auch nach aktuellen Ereignissen (Fischgräte oder Knochen verschluckt) mit Schluckbeschwerden, ohne dass das Corpus delicti gefunden werden kann. Manchmal sind die Schluckbeschwerden hinterher auch weg. Was kodiert man dann als Hauptdiagnose? Gegen R13.9 sind einige Kollegen wegen der DKR 0602d, die aber eigentlich für Schlaganfall gedacht ist. Der ICD bietet unter R13.9 die Textvariante \"Schluckbeschwerden o.n.A.\". Aber kann man die benutzen, wenn man keine PEG-Sonde gelegt hat und keine 7 Tage \"behandelt\" hat?
Ist es besser, die Z03.8 zu nehmen (Beobachtung bei sonstigen Verdachtsfällen)?
Grüße aus dem sonnigen Brandenburg
Elisabeth Kosche