Schluckstörung, aber kein Fremdkörper verschluckt

  • Hallo liebe Mitkämpfer,

    wir haben öfter Aufnahmen wegen des Verdachts auf verschluckten Fremdkörper, der dann in der endoskopischen Untersuchung aber nicht gefunden werden kann. Z.T. sind das lang andauernde \"Schluckbeschwerden\", die wir meist dann als Somatisierungsstörung verstehen. Aber manchmal kommen die Patienten auch nach aktuellen Ereignissen (Fischgräte oder Knochen verschluckt) mit Schluckbeschwerden, ohne dass das Corpus delicti gefunden werden kann. Manchmal sind die Schluckbeschwerden hinterher auch weg. Was kodiert man dann als Hauptdiagnose? Gegen R13.9 sind einige Kollegen wegen der DKR 0602d, die aber eigentlich für Schlaganfall gedacht ist. Der ICD bietet unter R13.9 die Textvariante \"Schluckbeschwerden o.n.A.\". Aber kann man die benutzen, wenn man keine PEG-Sonde gelegt hat und keine 7 Tage \"behandelt\" hat?
    Ist es besser, die Z03.8 zu nehmen (Beobachtung bei sonstigen Verdachtsfällen)?

    8o

    Grüße aus dem sonnigen Brandenburg

    Elisabeth Kosche

  • :sterne: Guten Abend Elisabeth
    R 13 würde ich auf keinen Fall nehmen. Bei Fremdkörper bergen verschlüssle ich das Verschlucken eines Fremdkörpers, wenn kein Fremdkörper vorhanden, dann die Beobachtung

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von hase:Bei Fremdkörper bergen verschlüssle ich das Verschlucken eines Fremdkörpers, wenn kein Fremdkörper vorhanden, dann die Beobachtung

    Guten Morgen,

    Beobachtung können Sie auch bei nicht vorhandenem Fremdkörper nur dann kodieren, wenn keinerlei Symptome bezüglich der vermuteten Diagnose vorliegen. Bestehen Schluckstörungen sind diese dann zu kodieren.

    Ähnliche Problematik siehe auch hier.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter, liebes Forum,

    dass ich Symptome kodieren muss, wenn sie vorhanden sind, ist mir klar. Wenn aber das Symptom \"Schluckstörung\" genannt wird und laut der oben zitierten DKR so eng mit R13-Kodes zu verfahren ist, bin ich mir nicht sicher, ob ich R13.9 nehmen darf. Oder ob diese DKR nur für Folgen von Schlaganfällen gilt. Hat da jemand eine gute Interpretation?
    :d_gutefrage:

    schönes Wochenende allen,

    Elisabeth Kosche

  • Guten Abend

    lt. Kodierrichtlinie ist R 13 nur zu kodieren, wenn z. B. Magensonde usw.

    Also dann bei Symptom z. B. Halsschmerzen und ohne Symptom, wie oft bei Kindern, den Verdacht.

    Gruß Hase :hasi: