Schönen guten Tag allerseits!
Wir haben eine psychiatrische Institutsambulanz, deren Behandlungen quartalsweise pauschal vergütet werden.
Eine große Krankenkasse lehnt bei fast 30% der Behandlungsfälle die Kostenübernahme ab, da nach Ansicht der Kasse (nur teilweise untermauert durch eine Minimalstellungnahme des MDK) eine Behandlung durch Vertragsärzte ausreichend gewesen sei und die Patienten nicht unter die im Vertrag zu § 118 SGB V genannten Gruppen fielen.
Wer hat Erfahrung, Ratschläge, Rechtsgrundlagen oder gar Urteile zu dieser Situation?
Ich wünsche noch einen Schönen Tag,