Nasenbeinfraktur

  • Guten Morgen liebes Forum,

    ich habe heute eine Frage, zu der es sicherlich die verschiendensten Reaktionen geben wird :totlach: , :augenroll: , :d_gutefrage: .
    Trotzdem möchte ich sie mal loswerden.

    Aus der ICD S02.2 (Nasenbeinfraktur) und der OPS 5-216.1 (Reposition einer Nasenfraktur: offen, endonasal) ergibt sich die DRG D04Z (Operationen am Kiefer).

    Das ist für mich und meine Kolleginnen, als med. Laien, nicht nachvollziehbar. Die Reposition der Nase erfolgt doch nicht unter Einbeziehung des Kiefers, oder ?

    Sagen wir jetzt einfach \" nicht darüber nachdenken, ist eben so. DRG ist nicht immer logisch.\" oder kann aus Forumkreisen jemand eine kurze informative Erklärung dazu geben?

    Ich würde mich sehr über Antworten freuen und wünsche allen ein schönes Winterwochenende.

    tina

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    die D04Z war in 2004. In 2005 ergibt sich die D29Z Operationen am Kiefer und andere Eingriffe am Kopf.... .
    Somit klingt das schon besser. Es ist aber so, dass die Titel der einzelnen korrekt zugeordneten DRGs nicht immer in jedem Einzelfall medizinisch schlüssig formuliert sein müssen. Das kann auch gar nicht klappen, weil viele verschiedene Fallkonstellationen in einer DRG münden (können) und dies nicht alles in einem DRG-Titel dargestellt werden kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau