Liebes Forum,
können wir guten Gewissens bei endoskopischer Einlage eines Oesophagus-Stents einen Kode aus 5-429.j- verschlüsseln und das Zusatzentgelt ZE2005-21 abrechnen? (wenn wir denn einen Preis verhandelt haben, klar) Oder ist eine \"Prothese\" im Sinne dieses Kodes etwas anderes als ein Stent?
Danke für jeden Hinweis.
Gruß
H. Bürgstein