Hallo Forumsmitglieder,
ich habe ein für Euch wahrscheinlich sehr einfach zu lösendes Problem.
Bei einem Zustand nach distaler Radiusfraktur zeigte sich bei Kontrollaufnahmen dass eine Radiusverkürzung mit Dorsalabkippung mit dadurch bedingtem relativen Ulnavorschub vorliegt und Op-Notwendigkeit besteht.
Der Operateur führt eine Prozedur nach 5-781.y (Osteotomie und Korrekturosteotomie:N.n.bez), 5-783.1(Entnahme eines Knochentransplantates) und 5-786.2 (Osteosynthese von Knochen:durch Platte)durch. Als Diagnosen werden im Op-Bericht S52.50 und S51.85 aufgeführt.
In der DRG-Rechnung wird als Hauptdiagnose M84.03 und als Nebendiagnosen S52.50 und S51.85 aufgeführt und als Prozeduren zusätzlich die 5-781.46(Osteotomie und Korrekturosteotomie: Verlängerungsosteotomie)
Im Rahmen der OP wurde der Radius aufgerichtet und ein entnommener Beckenkeil eingepasst.
Liegt hier tatsächlich eine Verlängerungsosteotomie nach dem OPS Schlüssel 5-781.46 vor oder ist der vom Operateur angegebene OPS-Schlüssel 5-781.y zutreffend.
Je nach dem was hier als OPS-Schlüssel kodiert wird, kommen sehr unterschiedliche DRG heraus.
Vielen Dank für Informationen und schöne Grüße
Kali