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Hallo verehrte Forum-Mitglieder,
nachfolgend möchte ich mal eine Fragenreihe anstoßen und mit Ihnen diskutieren.
Worin besteht der juristische, finanzielle und formelle Unterschied zwischen einem Modellversuch und einer integrierten Versorgung nach §140 ff. :sterne:
Hat jemand von Ihnen Erfahrungen mit Modellversuchen und dessen Aus-/ Erabreitung? Vielleicht können Sie mir auch kooperative Bundesländer bzw. Kassen nennen. Für die Nennung direkter Ansprechpartner bin ich ebenso empfänglich.
Wenn möglich, teilen Sie mir bitte auch mit, was bei Modellversuchen beachtet werden muss und vorallem wer (alles) gefragt werden will.
Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihren Input.
Viele Grüße,
PS: Der Modellversuch soll in Richtung Wirbelsäulenchirurgie gehen... :threemonkey: [/code]