[c=#009aff] Guten Morgen Forum,
Zitat
Schwerin. In Mecklenburg-Vorpommern haben Landeskrankenhausgesellschaft und die Kassenverbände jetzt ebenfalls den für Jahr 2005 landesweit geltenden Basisfallwert für die Krankenhäuser festgesetzt. Er beträgt 2.636,04 Euro als Zielwert und 2.585,00 Euro unter Abzug eines vom Gesetzgeber vorgegebenen Schonbetrages zu Gunsten der Maximalversorger, der im Jahr 2005 konkret als Basis für die Angleichung der hausindividuellen Budgets dient.Die Parteien seien in ausführlichen Verhandlungen zu dem Ergebnis gekommen, im Sinne einer sicheren Ausgabenbasis für den Einstieg in die so genannte „Konvergenzphase“ ihre unterschiedlichen Verhandlungsstandpunkte bezüglich der erstmaligen Vereinbarung des landesweit geltenden Basisfallwertes in gegenseitigem Nachgeben zu überbrücken, heißt es aus der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern.
Mir sind einige Grundbegriffe wie veränderter Ausgangswert klar. Leider habe ich nie Budgetverhandlungen geführt bzw. vorbereitet. Deswegen tauchen bei mir immer wieder Fragen auf.
Was und wie hoch ist der vom Gesetzgeber geforderte Schonbetrag? Wieso gibt es diesen?
Wenn noch Lust und vorallem Zeit ist, würde ich auch gerne etwas über den Unterschied der vereinbarten Basisfallwerte ohne Ausgleiche erfahren (Was heißt hier ohne Ausgleiche) und \"einfachen\" Zahl-Basisfalllwerten?
Vielen Dank für Ihren Input. Einen schönen Tag wünscht,
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