Schönen guten Morgen.
In einer Rechnung wurde uns der Zeitraum v. 31.12.04 bis 20.02.05 ( 51 Tg) in Rechnung gestellt.
Es handelt sich dabei um eine Rechnung für einen Strafgefangenen, der nach 26 Tagen aus der Haft entlassen worden ist, sodass der Justizfiskus für die restlichen 25 Tage als Kostenträger nicht mehr in Betracht kommt, sondern das zuständige Sozialamt.
Wie können die Kosten aufgeteilt werden? Ist eine anteilige Verrechnung (26 Tg/ 25 Tg) zulässig?
Zu beachten ist, dass die OGVD (43. Tag) um 8 Tage überschritten worden ist und insofern ein Zuschlag für Langlieger erhoben worden ist.
Danke aus der J V A
BeHe