Kostenverteilung beim Wechsel des Kostenträgers während der KH-Aufenth

  • Schönen guten Morgen.
    In einer Rechnung wurde uns der Zeitraum v. 31.12.04 bis 20.02.05 ( 51 Tg) in Rechnung gestellt.

    Es handelt sich dabei um eine Rechnung für einen Strafgefangenen, der nach 26 Tagen aus der Haft entlassen worden ist, sodass der Justizfiskus für die restlichen 25 Tage als Kostenträger nicht mehr in Betracht kommt, sondern das zuständige Sozialamt.

    Wie können die Kosten aufgeteilt werden? Ist eine anteilige Verrechnung (26 Tg/ 25 Tg) zulässig?


    Zu beachten ist, dass die OGVD (43. Tag) um 8 Tage überschritten worden ist und insofern ein Zuschlag für Langlieger erhoben worden ist.

    Danke aus der J V A
    BeHe

  • Hallo BeHe,

    nach meiner Meinung gilt auch hier folgendes:

    Zitat

    § 9 Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2005 - Kostenträgerwechsel Vorbehaltlich einer anderweitigen gesetzlichen Regelung gilt: Tritt bei Fallpauschalenpatienten während der stationären Behandlung ein Zustän-digkeitswechsel des Kostenträgers ein, wird der gesamte Krankenhausfall mit dem Kostenträger abgerechnet, der am Tag der Aufnahme leistungspflichtig ist. Tritt hin-gegen während der mittels tagesbezogener Entgelte vergüteten Behandlung ein Zu-ständigkeitswechsel des Kostenträgers ein, sind die Kosten der einzelnen Bele-gungstage mit dem Kostenträger abzurechnen, der am Tag der Leistungserbringung leistungspflichtig ist.

    Vielleicht äußern sich zu diesem Sachverhalt noch etwas erfahrenere Mitglieder... ;)

    MfG

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Der zitierte Passus ist korrekt und demnach muss der bei Aufnahme zuständige Kostenträger in Vorleistung treten und die Kostenträger untereinander die Kostenaufteilung klären....

    ...aber leider steht er erst in der FPV 2005 und gilt daher erst ab Aufnahmen ab dem 01.01.2005. Der aufgeführte Fall wurde aber am 31.12.2004 aufgenommen, da ist die Sachlage leider nicht so klar. In der Vereinbarung zu § 301 SGB V steht zwar, dass der Kostenträger zuständig ist, der die Kostenzusage erteilt, aber das kann vermutlich nur auf diejenigen Kostenträger angewendet werden, die am Datenträgeraustausch teilnehmen, was für den Justizvollzug ja wohl nicht zutrifft.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Reinhard Schaffert,

    Sie haben natürlich vollkommen Recht mit Ihrer Bemerkung bzw. dem Hinweis auf das Aufnahmedatum. Da ist wohl das \"Helfer-Syndrom\" wieder stärker gewesen als die Lesart des Auges; andernfalls wäre mir die vier am Ende des 31.12. gleich/ stärker aufgefallen.

    Ein schönes Wochenende wünschend verbleibe ich

    mit freindlichem Gruß,
    :roll:
    K. Scholze

    PS: Nobody is perfect... :sonne:

    MfG