Vergütung der Belegärzte in Privatspitälern

  • Hallo Forum
    Eine Verständnisfrage aus der Schweiz:
    In den USA (APDRG) sind die ärztlichen Leistungen nicht im DRG enthalten. Diese Regelung käme einem Privatspital sehr entgegen, da es den Belegarzt nicht anstellt sondern ihn als externen Unternehmer behandelt und somit auch nicht besonders motiviert ist für ihn die Fakturierung zu übernehmen.
    Sind die belegärztlichen Leistungen in ihrem DRG System inklusive? Wenn ja, werden sie nach speziellen Richtlinien kodiert? Nach welchen Kriterien vergütet ein Privatspital den Belegarzt? Gibt es hierfür Literatur?
    Vielen Dank

    Daniel Liedtke

    • Offizieller Beitrag

    Grüatzi in die Schweiz, Herr Liedtke,

    auch in Deutschland ist der Belegarzt, was seine eigenen Leistungen betrifft, in gewisser Weise \"externer Unternehmer\". Daher rechnet er seine erbrachten Leistungen separat ab. Das nun wieder bedeutet, dass ein Krankenhaus diese belegärztlichen Leistungen nicht innerhalb einer DRG abrechnen darf. Darum hat das deutsche DRG-Institut (InEK - http://www.gdrg.de) einen parallelen DRG-Katalog erstellt, dessen Relativgewichte um die kalkulierte Größe für Belegleistungen gegenüber den sog. Hauptabteilungen vermindert sind (Es wurden also z.B. die Belegarzt/-hebammen/-anästhesisten kosten herausgenommen). Die Kodiervorschriften sind für beide Bereiche daher gleichermaßen anzuwenden. Die entsprechenden Kataloge finden Sie ebenfalls unter o.a. Web-Adresse. Zur Literatur kann ich z.ZT. nur auf die Gesetzestexte und die Kataloge verweisen, einige zusätzliche Infos können Sie hier über die Suchfunktion und im Downloadbereich erhalten.

    Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen, falls nicht, sind hier berufenere Geister sicher von Nutzen. Gern könnte ich auch versuchen, einen Kontakt zu einem sehr bewanderten \"Auswanderer\"-Kollegen in der Hirslanden-Klinik herzustellen, habe aber leider seine Mail-Adresse noch nicht.

    Ein schönes Wochenende
    wünscht
    B. Sommerhäuser

  • Hallo Herr Liedtke,

    der Belegarzt in der BR Deutschland, der ja gleichzeitig sogenannter Vertragsarzt ist - also niedergelassener, ambulant tätiger Arzt ist - bekommt seine ärztlichen Leistungen über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung vergütet.

    Es hat heftige Proteste der Belegärzte und ihrer Interessenvertretungen gegeben, weil diese befürchten, dass die belegärtzlichen Leistungen mit der ab 01.04.2005 geltenden neuen Vergütungsregelung (Einheitlicher Bewertungsmaßstab - EBM) nicht mehr adäquat abgegolten werden und damit diese Versorgungsform mittel- und langfristig aus dem deutschen Gesundheitssystem verschwindet.

    Soweit meine kurzen ergänzenden Anmerkungen.

    Gruß

    Der Systemlernende