Hallo Diskussionsteilnehmer,
da ich mit X84.9! offenbar eine Nebendiskussion eröffnet habe, hierzu noch eine kurze Stellungnahme, auch zur Entemotionalisierung:
Nach DKR sind Ausrufezeichencodes optional (S.26/27 DKR 2005) mit Ausnahme der in Tabelle 2 der DKR D012d genannten. In dieser Tabelle wird X84.9! nicht genannt, muss also auch nicht kodiert werden.
Ansonsten schließe ich mich eher der Einschätzung an, dass das Weglassen des Kodes in diesem Fall Nachfragen aufwirft - denn problematisch ist ja T71 - fremdverschuldet, dann ggf. strafrechtlich relevant, selbstverschuldet oder Unfall - also evtl. Unfallversicherung i.d. Pflicht.
Die eigentliche Frage T71 oder S06.1 als HD ist weiter unbeantwortet - in den DKR 2004 stand ja noch explizit, dass bei konkurrierenden HD nach Ressourcenverbrauch entschieden werden darf, danach dürfte man mit S06.1 keine Probleme bekommen, aber in den DKR 2005 vermisst man diesen Passus -weiß jemand, ob trotzdem weiter so verfahren werden darf ?
Bin gespannt und grüße herzlich,
Dr.K. Kessler