Rückzahlung bei Budgetüberschreitung

  • Hallo Forum,

    werden die ZE lt. Anlage 2 bei Budgetüberschreitung berücksickt?

    D. h. rechne ich ZE ab und überschreite dann das Budget, werden dann die abgerechneten ZE in die Budgetermittlung miteinbezogen und ein größerer Rückzahlungsbetrag muss geleistet werden?

    MfG

    KM

  • :d_gutefrage: Hallo \"KM\",

    wenn ich Ihre Frage richtig verstehe möchten Sie informationen wie der Mehrerlösausgleich abläuft, bzw. wie ein mehrerlös aufgrund von Erlösüberschreitungen bei ZE ausgeglichen wird ?!?!?!?!?!

    Generell soll bei Mehrerlösen zunächst Mehrerlöse aus Fallpauschalen, die in Folge einer veränderten Kodierung (Upcoding) von Diagnosen und Prozeduren entstehen, vollständig auszugleichen werden. D.H. das KH hat 100% zurückzuzahlen. Dann sollen Mehrerlöse aus Zusatzentgelten für Arzneimittel und Medikalprodukte und aus Fallpauschalen für schwerverletzte, insbesondere polytraumatisierte oder schwer brandverletzte Patienten zu 25 % ausgeglichen werden. D.h. das KH behält 75% des hierauf entfallenden Umsatzes, und 25% sind zurückzuzahlen. Asl 3. Schritt, sollen die sonstige Mehrerlöse zu 65 % ausgeglichen werden. D.h. das KH darf vom hierauf entfallenden Mehrerlös 35% behalten, der Rest ist zurück zu zahlen.

    Vgl. hierzu auch §4 Abs. 9 KHEntG.

    Ich hoffe, das hilft Ihnen ein wenig weiter.

    Grüsse

    J. Raddatz