Hallo Forum,
werden die ZE lt. Anlage 2 bei Budgetüberschreitung berücksickt?
D. h. rechne ich ZE ab und überschreite dann das Budget, werden dann die abgerechneten ZE in die Budgetermittlung miteinbezogen und ein größerer Rückzahlungsbetrag muss geleistet werden?
MfG
KM