Guten Morgen Mr. Freundlich,
Zitat
Original v. Mr. Freundlich:Ich glaube, dass wir hier doch zwischenzeitlich an einem Punkt angekommen sind, der sich wohl kaum lösen lässt.
Da sind wir endlich einmal einer Meinung ...
Sie können ( oder wollen ) meine Argumentation offenbar nicht verstehen:
Auf meine beiden Fragen zur Aufnahmeindikation antworten Sie:
- ad 1: Ja und in diesem Fall heisst sie \" Patientin möchte nicht stationär aufgenommen werden\".
- ad 2: Nein, denn Patientin möchte gar nicht stationär, sondern will ambulant entbinden und begibt sich daher zur ambulanten Geburt ins Haus.
Hierzu fällt mir nun bald wirklich nichts mehr ein. Die Patientin wird in den allermeisten Fällen den verwaltungstechnischen Unterschied zwischen \"ambulant\" und \"stationär\" nicht kennen. Sie verläßt sich allerdings darauf, daß die in der Leitlinien verfassten und von mir zitierten Vorkehrungen auch bei ihrer Geburt - wie in jeder geburtshilflichen Abteilung - zur Verfügung stehen. Dieß tut Sie unabhängig davon, ob sie plant nach der Entbindung gleich wieder nach Hause zu gehen, oder nicht ! Sonst könnte sie ja gleich zu Hause oder sonstwo entbinden und erst dann das KH aufsuchen, wenn Komplikationen eintreten. Sie entscheidet sich aber aktiv für die Entbindung in einem KH. Ferner mißachten Sie hier, daß die Indikation zur Notwendigkeit einer stationären Behandlung vom Arzt gestellt wird und nicht von der Patientin. Daß die Patientin diese ärztliche Empfehlung aus freier Entscheidung dann ablehnen kann, habe ich ja bereits erwähnt.
Weiter schreiben Sie zu den in der zitierten Leitline genannten Voraussetzungen:
Zitat
Original v. Mr. Freundlich:Dies kann ich nicht, ist aber m.E. auch nicht notwendig, da diese Voraussetzungen m.E. nur dann zur Verfügung stehen müssen, wenn tatsächlich eine stationäre Behandlung erfolgt. Sie bekommen auch kein Geld, wenn eine Patientin zu Hause entbindet. Sofern aber Komplikationen auftreten, wird Sie auch ins Krhs gebracht und dort hat eine entsprechende Behandlung zu erfolgen.
Hier offenbaren Sie ein grundsätzliches Unverständnis für die geburtshilfliche Medizin in einer KH-Abteilung. Ist es wirklich ernst gemeint von Ihnen, daß die genannten organisatorischen und andere Maßnahmen nur dann zur Verfügung stehen sollten, wenn die Patientin plant, nach der Entbindung noch \"stationär\" zu bleiben ? Im Umkehrschluß hieße dies ja, daß man jede der bei Ihrer KK versicherten Frauen über diese Ansicht informieren müßte. Man sollte Sie darüber informieren, daß sie im Falle einer Geburt im KH keinen Anspruch auf die üblichen Sicherheitsvorkehrungen für unvorhergesehene Notfälle hat, wenn sie bei Aufnahme zu erkennen gibt, daß sie gleich nach der Entbindung das KH wieder verlassen möchte. Ist dies im Sinne Ihrer Versicherten ?
Ich möchte einmal einen solchen Fall erleben:
Pat.in kommt zur Entbindung und sagt, sie möchte gleich nach der Entbindung wieder gehen. Während der Entbindung tritt ein unvorhergesehener Notfall ein (z.B.: vorzeitige Placentalösung); die hierdurch notwendig gewordene Cito-Sectio erfolgt nicht zeitgerecht. Im Resultat wird ein schwerst hypoxisch-hirngeschädigtes Kind geboren, welches auf ewig ein Pflegefall sein wird.
Anschließend erklärt man dann der Patientin, daß sie ja auch gar keinen Anspruch auf eine adäquate Reaktionszeit gehabt habe, weil sie bei Aufnahme ja nur eine \"ambulante Geburt\" gewünscht habe ...
Das wäre die Konsequenz aus Ihrer Argumentation, Mr. Freundlich !
Zeigen Sie mir bitte den Richter, der ernsthaft einer solchen Argumentation im anschließenden Arzthaftungsprozess folgen würde ... Überlegen Sie sich einmal, welcher KK-Mitarbeiter in so einem Fall ernsthaft eine solche Argumentation unterstützen würde ...
Die KK können ihren Versicherten nicht einen Ferrari versprechen und in der Werbung anpreisen, den KH dann aber nur den VW Golf ( nichts gegen VW, dient hier nur dem Vergleich ... ) bezahlen wollen ! Seien Sie als KK dann bitte auch so ehrlich zu Ihren Versicherten und erklären Sie Ihnen, daß Sie bei einer sog. \"ambulanten Geburt\" im KH nicht auf die üblichen Sicherheitsvorkehrungen vertrauen sollten, weil diese von der KK nicht mehr bezahlt würden !
Ich wünsche dennoch noch einen angenehmen Tag und bedanke mich für die gute, sachliche Diskussion,
Mit freundlichen Grüßen,
M. Ziebart