Hallo liebes Forum,
ich benötige mal eure Hilfe. Folgender MDK-Fall (übrigens aus 2004): Patient kommt mit Grnad mal stationär. Als zusätzliche Symptome traten ein epileptischer Dämmerzustand und Dysarthrie auf. Wir haben die Symptome mit verschlüsselt. Nun das Schreiben vom MDK: \"Bewußtsein- und Sprachstörungen gehören als obligate Symptome zu einem Grand mal. Ein zusätzlicher Ressourcenverbrauch ist nicht nachvollziehbar.\" Hat der MDK recht oder nicht. Müssen zwangsläufig beim Grand mal Bewußtsein- und Sprachstörungen auftreten? Ich denke nicht, bin aber Leihe - und halte mich zurück.
Für eure Antworten bedanke ich mich schon mal im Voraus.
Viele Grüße aus Sachsen
KK