Hallo Forum,
die Ausfüllhinweise von AOK/VdAK finde ich widersprüchlich. Krankenpflgepersonal, das OPS-Leistungen erbringt, ist den erbringenden Abteilungen zuzuschlüsseln - und dann folgt: \"z.B: OP-Personal\". Dies ist natürlich genau keine Schlüsselung.
Eigentlich möchte ich das sog. Funktionspersonal, die KP-Schüler und die Poolschwestern in weiteren Zeilen unter den Fachabteilungen gesondert ausweisen a la:
Pflegepersonal im OP
Pflegepersonal in der Anästhesie
Pflegepersonal in Funktionsbereichen (z.B. Herzkatheter)
Pflegepersonal in der Endoskopie
Hebammen
Krankenpflegeschüler-/innen
Poolschwestern und -pfleger (*)
(*) erklärende Fussnote.
Vorteil: Die Zahlen decken sich mit der KH-Statistik.
Nachteil: Realiter sind gerade die OP-Schwestern nach irgendwelchen Schlüsseln schon den OPs und damit dem \"Personalbedarf\" der erbringenden FA zuzurechnen. Erst recht die Poolschwestern.
Ich habe aber weder Lust noch Zeit, jetzt eine Personalzumessungberechnung-für-den-gesetzlichen-QB-und-für-die-Krankenkassen zu machen....
Conclusio: Ich wähle den Weg, der möglichst kongruent mit der KH-Statistik ist. Spricht ernsthaft was dagegen ?
Spricht etwas dagegen, die Poolschwestern gesondert auszuweisen.
Gruß
Christoph Bobrowski