Guten Morgen,
Der lokale MDK drängt uns einen Fall aus 2004 in den ausservertraglichen Bereich zulegen, indem er argumentiert, das sich unsere Leistung nicht in der genannten Prozedur (Vertebroplastie) widerspiegele. Vielmehr seien hier \"nur\" Fälle mit einer mittleren VD von 11,3 Tagen gemeint, unsere VD je nach Fallschwere liegt meist zwischen 3-5 Tage. Damit sei belegt (Zitat MDK), daß die Vertebroplastie als minimal invasives Verfahren in der Fallpauschalenkalkulation nicht berücksichtigt sei.
Ist diese Argumentation so rechtsgültig?
Des Weiteren würde es zu diesem Verfahen keine Empfehlung des G-BA geben.
Seit wann brauchen wir diese im stationären Bereich?
Danke für einige Gegenargumente und einen schönen Tag!