DRG E69A bei Säugling

  • Hallo Anika,

    es ist beileibe nicht meine Absicht alle privaten Versicherer über einen Kamm zu scheren, aber bei deutlich mehr als der Hälfte aller Anfragen von privaten Versicherungsunternehmen, die auf meinem Schreibtisch landen, fehlt schon einmal die auf den konkreten aktuellen Anlaß bezogene Schweigepflichtsentbindung. Mehr als ein Anruf oder ein Formschreiben, in dem das Fehlen mitgeteilt wird, bekommt die Versicherung von uns auch nicht. Aber die Zeit, die dadurch vergeht, ist wirklich nicht dem Krankenhaus zuzuschreiben.

    Viele Anfragen beziehen sich momentan auch auf die in Rechnung gestellte medizinisch indizierte Mitaufnahme von Begleitpersonen, offensichtlich in Unkenntnis der vom Verband der Privaten Krankenversicherung mit unterschriebenen vertraglichen Vereinbarung nach § 17 b Abs. 1 Satz 4 KHG. Schlimmer noch, dieser Rechnungsbetrag wird - oft ohne Rückfrage - ignoriert und nicht beglichen.

    Spannungsfelder zwischen Krankenhaus und privatem Versicherungsunternehmen gibt es also zur Genüge. Und da sind beide Seiten angesprochen.

    Ansonsten kann ich Herrn Ziebart mit dem im letzten Post gesagten nur unterstützen. Genauso wie ich jede Krankenkasse verstehen kann, die gegen ein Krankenhaus vorgeht, welches z.B. durch Untätigkeit Fallprüfungen unnötig erschwert. Wobei es mir bei beiden Varianten letztlich nicht um den Einzelfall sondern eher um die generelle Linie geht. Das mal was liegenbleiben kann (oder muß, z.B. wg. Urlaub, usw.) versteht wohl jeder.

    Herr Ziebart wies auf die formale Korrektheit der Rechnung hin. Sebst wenn inhaltliche Zweifel bestehen, ist diese Rechnung fällig, soweit sie formal korrekt ist. Wenn Sie aber davon schreiben, daß auf der Rechnung anders (mehr? ) kodiert wurde als aus der Entlaßmitteilung zu entnehmen war, könnte ich mir tatsächlich vorstellen, daß hier die Rechnung als formal falsch angesehen wird, da sie im Umfang der berechneten Leistungen von der Entlaßmitteilung abweicht. Aber das können die Juristen hier im Forum sicherlich viel besser beantworten als ich. Eine korrigierte Entlaßmitteilung wäre aus meiner Sicht mindestens als Anlage zur Rechnung notwendig.

    Nachkodieren - soweit fehlerhafte primäre Kodierung dadurch korrigiert wird meines Erachtens durchaus legitim - ist ja momentan in einem anderen Thread ein aktuelles Thema.


    Aber nun nochmal zum konkreten Fall. Eine respiratorische Insuffizienz gehört nicht regelhaft zur akuten Bronchitis eines Kindes dazu (zum Glück!). Wenn sie vorliegt ist sie wahrscheinlich zwar Folge der akuten Bronchitis, stellt jedoch ein eigenständiges, wichtiges Problem dar (DKR D003d), da sie ein deutlich intensiveres therapeutisches Herangehen notwendig macht und diese Kinder zusätzlichen Überwachungs- und Pflegeaufand benötigen (man füttere mal ein Kleinkind mit Atemnot). Eine zpezifischere Kodierung existiert in diesem Fall nicht, von daher ist es kein Wunder wenn Sie keine gefunden haben. :d_zwinker:

    MfG,
    M. Achenbach

  • Ja die Berechnung der Begleitperson ist ein anderes leidiges Thema. Vom PKV-Verband ist bis heute keine Info an uns erfolgt. Wir zahlen aber mittlerweile ohne Probleme. Somit sollte das bald kein Streitthema mehr sein. :sonne:

    Und diese spezielle Rechnung wurde von mir natürlich auch beglichen. Somit sollte dieser Fall zumindest abgeschlossen sein!

    Noch viele Grüße, ins hoffentlich überall, sonnige Deutschland!

  • Nein daran liegt es nicht, die Texte wurden uns zu unmengen schon von den KH\'s geschickt :biggrin: Wir haben uns ja beim ersten Einspruch auch gleich Kundig gemacht. Aber wie so oft mußte man halt selbst nachfragen, bevor man informiert wurde. :threemonkey: