Abrechung mit Sozialhilfeempfänger / Hartz IV / ohne festen Wohnsitz

  • Hallo wer kann uns helfen?

    Wie wird in anderen Krankenhäusern mit Patienten verfahren die nicht Krankenversichert sind, eventuell ohne festen Wohnsitz. Wir haben seit Harzt IV das Problem, dass sich hier weder die ARGE noch Sozialämter zuständig fühlen. Hat jemand Tipps oder einen Workflow für uns.

    Vielen Dank

  • Guten Abend,

    ich hatte bisher gedacht, es könnte auch mal wieder eine gesetzliche Regelung ohne Webfehler geben. In der Tat ist das offensichtlich nicht der Fall. Ich habe bis jetzt auch noch keine schlüssige Erläuterung gefunden. Allein: ich würde grundsätzlich aus formalen Gründen bei unklaren Versicherungsverhältnissen immer sofort (!, Fristwahrung) einen Eilantrag an das zuständige Sozialamt stellen (=faxen, versenden, Empfang sicherstellen), um nicht irgendwann an den Fristen zu scheitern, die dieses Verfahren beinhaltet.
    Darüber hinaus:
    Wenn es von irgend jemandem sachdienliche Hinweise gibt, wie man mit den ehemaligen Sozialhilfe-Empfängern umgehen muß, die jetzt unter dem Ticket Hartz IV abgebildet sind, bin ich daran auch interessiert. Nach meinem Verständnis muß die Bundesagentur für Arbeit (bzw. die dann dahinter stehende KK) für Behandlungskosten aufkommen. Vielleicht versucht man jetzt aber, in dieser Sache zu verzögern. Ich kann mir gut vorstellen, daß die Anzahl der ehemaligen Sozialhilfeempfänger, die jetzt umgewidmet wurden und damit u. U. in den Geltungsbereich der GKV geraten, nicht gerade klein ist. Sicher nicht sehr attraktiv für manche der Beteiligten.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo Forum,

    wir haben hier in Baden-Württemberg folgende Erfahrungen gemacht:

    Arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger wurden zu Beginn des Jahres von den Sozialhilfeträgern an die Arbeitsagentur gemeldet und in der GKV versichert. Dies hat, wenn auch mit einiger Zeitverzögerung, eigentlich auch ganz gut funktioniert.

    Probleme bereiten jedoch die Hilfeempfänger, die zwar als arbeitsfähig eingestuft sind, jedoch nicht arbeiten wollen ubd sich dadurch nicht bei der Arbeitsagentur gemeldet haben. Hier gibt es im Moment tatsächlich ein Problem, weil sich keiner zuständig fühlt. Eine Lösung haben wir bisher auch noch nicht gefunden. Vielleicht weiss jemand was man da machen kann.

    Freundliche Grüße
    K. Graustein