Verordnender Arzt bei ZE

  • Hallo Forum,

    wir setzen ein Modul zur Erfassung der Zusatzentgelte ein.
    In diesem Modul wird bei der Vergabe von Medikamenten nach der Arztnummer des verordnenden Arztes gefragt. Ist diese Angabe eine Verpflichtung? Ich habe im § 21 nichts gefunden. Unser Softwarehersteller meint es sei ein Pflichtfeld. :sterne:

    Vielen Dank

    Hackmann

    MFG
    aus Stuttgart
    Peter Hackmann

  • Hallo Hr. Hackmann,

    leider kenne ich ein solches Tool nicht - im §21 Datensatzn steht j alediglich in der Datei \"Entgelte\" das ein Zusatzentgelt aberechnet wurde, und dessen Höhe.

    Da es sich aber hierbei um eine reine Abrechnugnsposition handelt, wüsste ich nicht, welchen Sinn die Angabe des verordnenden Arztes machen soll - allerdings wissen wir ja alle, dass im Gesundheitswesen nciht immer alles sinnvoll und logisch ist ......

    Grüsse aus Bad Wildungen

    J. RAddatz

  • Hallo Herr Raddatz,

    danke für die schnelle Antwort, unser Tool ist das BOSS-DEZ!
    Unsere Ärzte müssen bei der Dokumentation über dieses Tool die Arztnummer
    eingeben, da wir nun einige Fälle nacherfassen müssen ist die Angabe der Arztnummer sehr mühevoll und das wollte ich unseren Ärzten gerne ersparen.
    Von BOSS habe ich die Antwort bekommen es sei ein Pflichtfeld. Ich suche nun nach der gesetzlichen Grundlage. :jaybee: :deal:

    MFG
    aus Stuttgart
    Peter Hackmann

  • Hallo zusammen,

    ich kenne das Modul und seinen Einsatzzweck zwar nicht, wage aber trotzdem mal eine Antwort. Bei der Verordnung von Arzneimitteln gibt es da eine Neuerung im Bundesmantelvertrag, den verordnenden Arzt unmittelbar zu kennzeichnen.

    §37 BMV-Ä, Absatz 3: \"Bei der Verordnung von Arznei-, Verband- sowie Heil- und Hilfsmitteln ist vom Arzt einer versorgungsbereichs- und/oder arztgruppenübergreifenden Gemeinschaftspraxis, eines medizinischen Versorgungszentrums oder einer Einrichtung gemäß § 311 Abs. 2 SGB V ein Vertragsarztstempel der Praxis bzw. des medizinischen Versorgungszentrums bzw. der Einrichtung zu verwenden, in dem zusätzlich der Name des verordnenden Arztes enthalten ist, oder der Name des verordnenden Arztes ist zusätzlich auf der Verordnung lesbar anzugeben.\"

    Das betrifft zwar die Rezeptierung, vielleicht hat sich BOSS aber daran orientiert...

    Grüße

    K.-D. Keller