Hallo Forum,
eine Frage...
Eine Überkodierung 2002 (ja, so was gibt´s) oder fehlende Dokumentationen in der Krankengeschichte können 2003 dazu führen, dass der MDK bzw. die Krankenkassen eine Herabstufung veranlassen, bzw. die Rechnung nicht voll bezahlen. Dies hätte zur Folge, dass das vereinbarte gedeckelte Jahresbudget bzw. der vereinbarte Casemix im Jahr 2003 nicht erreicht werden würde, obwohl die gleiche Patientenzahl und auch das gleiche Patientengut vorhanden ist wie 2002 oder 2001. Werden in diesem Fall Mindererlöse mit 95% ausgeglichen?
Welche Auswirkungen hat das dann auf 2004? Werden vom vereinbarten Budget bzw. Casemix 2003 dann die überkodierten oder schlecht dokumentierten Fälle abgezogen und damit das Budget 2004 abgesenkt? Laut §3 KHEntgG (3) ist die Grundlage der Budgetvereinbarung 2004 der für das Jahr 2003 vereinbarte Gesamtbetrag. Dieser wird um verschiedene Kosten, Zahlungen etc. vermindert und um darin enthaltene Ausgleiche sowie Ausgleichszahlungen auf Grund von Berichtigungen für Vorjahre bereinigt. Kodierungsveränderungen werden nicht erwähnt. Bleibt also das Budget 2003 auf alle Fälle für 2004 erhalten? Wenn nein, hat das Optionsmodell einen großen Haken.
Stefan Simmel