Nochmal: Vorstationäre Beh. und DRGs 2003

  • Guten Morgen liebes Forum,

    ein schon mehrmals besprochener Punkt:
    Dass Vor- und nachstationäre Behandlungen im DRG-Budget 2003 enthalten sein werden, ist klar. Bisher nahm ich an, dass dies aber nicht für vorstationäre Aufenthalte gilt, denen kein stationärer Aufenthalt folgt, jetzt schreibt die f&w 3/2002 S.224 in einem Artikel über Erfahrungen aus der Uni FFm (DRG-Echtabrechnungsprojekt):

    " [...] damit entfällt auch die nach BPflV bestehende Möglichkeit, eine vorstationäre Leistung ohne stationäre Aufnahme abzurechnen [...]"

    Ist das korrekt?

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

    PS - Hätte gerne den entsprechenden alte Thread fortgesetzt, konnte ihn aber nicht finden. Seit der (gelungenen) Designänderung von mydrg funktioniert bei mir der Menüpunkt "Suche" nicht mehr. Was mache ich falsch?

  • Hallo Herr Jacobs,

    habe den Bericht auch gelesen, und war ebenfalls überrascht. So wie es dort dargestellt wird, wird der mittels DRG und Zusatzentgelte abrechenbare Gesamtbudgetbetrag um den Gesamtbetrag der dann nicht mehr abrechenbaren vor- und nachstationären Behandlungen (und dazu gehören anscheinend auch die vorstationären Behandlungen ohne anschließende vollstationäre Behandlung) erhöht. Das wird zur Folge haben, dass die Leistung seitens des Krankenhauses erbracht wird, und im Rahmen der Abrechnung der DRG`s resp. Zusatzentgelte abgegolten ist. Völlig unklar ist dann jedoch die Vergütung der Fälle, welche im Anschluss keiner vollstationären Behandlung zugeführt werden.

    Würde mich über weitere Postings der Forenmitglieder freuen, welche hier über weitere Erkenntnisse verfügen.

    Viele Grüße

    Hartmut Prenosil