Guten Morgen liebes Forum,
ein schon mehrmals besprochener Punkt:
Dass Vor- und nachstationäre Behandlungen im DRG-Budget 2003 enthalten sein werden, ist klar. Bisher nahm ich an, dass dies aber nicht für vorstationäre Aufenthalte gilt, denen kein stationärer Aufenthalt folgt, jetzt schreibt die f&w 3/2002 S.224 in einem Artikel über Erfahrungen aus der Uni FFm (DRG-Echtabrechnungsprojekt):
" [...] damit entfällt auch die nach BPflV bestehende Möglichkeit, eine vorstationäre Leistung ohne stationäre Aufnahme abzurechnen [...]"
Ist das korrekt?
Freundliche Grüße
Christian Jacobs
PS - Hätte gerne den entsprechenden alte Thread fortgesetzt, konnte ihn aber nicht finden. Seit der (gelungenen) Designänderung von mydrg funktioniert bei mir der Menüpunkt "Suche" nicht mehr. Was mache ich falsch?