Apoplexie und Beatmung

  • Hallo Forum,

    ich ahne zwar schon die Antwort, unser Kardiologe behauptet aber, \"dass es das nicht geben dürfe\" :deal: .

    Problem:
    Ich habe als Notarzt eine ca. 75-jährige Patientin ins KH gebracht, die röchelnd auf der Seite lag und primär nicht mehr kontaktfähig war. Vitalzeichen (bei bescheidenen Untersuchungsbedingungen) weitgehend o.k. bis auf eine pulsoxymetr. O2-Sat. von ca. 80%. Bei der Versorgung dann zunehmende AZ-Verschlechterung, Schnappatmung, O2-Sat. im Sturzflug. Deshalb Intub./Beatmung. Einweisung ins KH mit V.a. intrakran. Blutung bei - nach meinem Eindruck - katastrophaler Prognose.

    Dort dann relativ rasche Stabilisierung. Im CT keine Besonderheiten, insbes. keine Hirnblutung oder -Infarkt. Vom Neurologen wurde der V.a. einen Hirnstamminfarkt geäußert, nach Extub. nach ca. 1 1/2 Tagen (!) stellte der Neurologe eine leichte Ataxie fest und empfahl ReHa, in die die Pat. nach ca. 2 Wochen Aufenthalt auch verlegt wurde. Während des Aufenthaltes wdh. ventrikuläre Salven; die Herzinsuffizienz NYHA III konnte anamnestisch erfragt werden, die Mitralklappeninsuffizienz war lediglich ersten Grades.

    Kodierung (15 Tg. VWD, Alter 80,7 J., Entlassungsart 9, Beatmung 33h, Baserate 2.360,93 €)

    H54.7 Nicht näher bezeichneter Visusverlust
    I10.90 Essentielle Hypertonie, nicht näher bezeichnet: Ohne Angabe einer hypertensiven Krise
    I34.0 Mitralklappeninsuffizienz
    I47.2 Ventrikuläre Tachykardie
    I50.13 Linksherzinsuffizienz: Mit Beschwerden bei leichterer Belastung
    I63.8 Sonstiger Hirninfarkt
    J96.0 Akute respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert
    3-200 Native Computertomographie des Schädels
    8-701 Einfache endotracheale Intubation
    8-930 Monitoring von Atmung, Herz und Kreislauf ohne Messung des Pulmonalarteriendruckes und des zentralen Venendruckes

    Wenn man diese Daten durch den Grouper jagt, dann ergibt sich Erstaunliches:

    Macht man den Hirninfarkt zur Hauptdiagnose, kassiert man die B70B (M) (Apoplexie ohne intrakranielle Blutung), MDC01 (Krankheiten und Störungen des Nervensystems), PCCL 4, cweff 1,305, MVD 11,6 Tg., Erlös 3.081,01 €.

    Macht man Herzinsuffizienz, Hypertonie oder die Tachykardie zur Hauptdiagnose, resultiert F40Z (O) (Beatmung > 24 Stunden bei Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems mit äußerst schweren CC oder Implantation eines Herzschrittmachers, Zweikammersystem, mit äußerst schweren CC, MDC05 (Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems), PCCL 4, cweff 3,062, MVD 15,5 Tg., Erlös 7.229,17 €.

    Macht man gar die respiratorische Insuffizienz (es handelt sich beim Hirnstamminfarkt ja nur um eine an der Ataxie festzumachende \"Verdachtsdiagnose\" ...) zur Hauptdiagnose, ist das der Haupttreffer: E40Z (A) (Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane mit Beatmung > 24 Stunden, mit äußerst schweren CC oder ARDS), MDC04 (Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane), PCCL 4, cweff 3,231, MVD 16,0 Tg., Erlös 7.628,16 €.

    Jetzt die Gretchenfrage: :d_zwinker:
    Kann man hier guten Gewissens angesichts der nicht 100%-ig zu klärenden Ursache für die zur Aufnahme führende Symptomatik und der Erlösdifferenz von 4.547,15 € auf Grund der nicht berücksichtigten 33 Beatmungsstunden bei der Hirninfarkt-DRG die respiratorische Insuffizienz (J96.0) zur Hauptdiagnose machen?

    Im voraus bereits herzlichen Dank.

    Thomas Rauner, DRG-Controlling SAKH Sulzbach-Rosenberg

    Thomas Rauner
    Allgemeinarzt
    med. Controlling