Guten Morgen liebes Forum!
Ich habe mal eine Frage...
Wir haben über den MDK in einem Fall u.a. das Beatmungsprotokoll angefordert, weil wir die Anzahl der gemeldeten Beatmungsstunden anzweifeln.
Bekommen haben wir den E-Bericht und ein Schreiben. Der Inhalt des Schreibens sinngemäß:
- Beatmungsprotokolle sind aus juristischer Sicht nicht vorzulegen
- Beatmungsindikation und- Dauer hat der MDK nicht anzuzweifeln
- Angaben sind als gegeben hinzunehmen. :kong:
Ja, wo bin ich denn? :t_teufelboese:
Meine Fragen:
Stimmt das? Welche (und vor allem wessen) juristische Sicht?
Vielen Dank für Hinweise und Statements.
Gruß
Versus