Beatmungsprotokoll

  • Guten Morgen liebes Forum!

    Ich habe mal eine Frage...

    Wir haben über den MDK in einem Fall u.a. das Beatmungsprotokoll angefordert, weil wir die Anzahl der gemeldeten Beatmungsstunden anzweifeln.

    Bekommen haben wir den E-Bericht und ein Schreiben. Der Inhalt des Schreibens sinngemäß:

    - Beatmungsprotokolle sind aus juristischer Sicht nicht vorzulegen
    - Beatmungsindikation und- Dauer hat der MDK nicht anzuzweifeln
    - Angaben sind als gegeben hinzunehmen. :kong:

    Ja, wo bin ich denn? :t_teufelboese:

    Meine Fragen:

    Stimmt das? Welche (und vor allem wessen) juristische Sicht?

    Vielen Dank für Hinweise und Statements.

    Gruß

    Versus

  • Hallo Versus!

    Grundsätzlich sind alle geforderten Unterlagen gemäß § 275 SGB dem MDK zur Verfügung zu stellen.

    Wir erfassen die Beatmungszeiten per EDV. Häugi genügt dem MDK der Ausdruck dieser Dokumentation.

    Problematisch und aufwendig wird es, wenn der Patient länger beatmet wurde. Das kopieren von A2_Blättern ist nicht gerade erquickend.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer