Hallo Forum,
aktuell beschäftigt mich die Frage nach der korrekten Abrechnung bei folgender Fallkonstellation:
Ein Privatpatient (in diesem Fall: Polizeibeamter) wird von einem niedergelassenen Chirurgen zu einer ambulanten Arthroskopie ins Krankenhaus überwiesen. Die Leistung wird im Rahmen der Institutsambulanz Ambulantes Operieren (nach §115 b SGB V) erbracht. Nach welchen Grundlagen ist die Abrechnung zu erstellen? Wir würden auch diesen Fall (wie alle anderen Fälle der Institutsambulanz) nach EBM abrechnen (Rechnung soll an Polizeiinspektion, vermutlich weil Dienstunfall ursächlich?). Aber welcher Punktwert wäre dann richtig? Oder muss eine Abrechnung nach GOÄ erfolgen? Dann durch Anästhesist und Chirurg getrennt? Eine Ermächtigung müsste dann hierfür wahrscheinlich nicht vorliegen müssen, da Privatpatient ??
Wer kann bei diesem Problem ein wenig Licht ins Dunkel bringen?
Allen hier ein schönes und :sonne: Wochenende!
Viele Grüße,
Andreas Bongartz