Hallo liebes Forum,
ich brauche Ihre Hilfe bezüglich einer Rechnungskürzung zum ambulanten Operieren. Eine Krankenkasse streicht uns die
EMB-Ziffer 05340 (Stand-by-Leistungsziffer) zu einer Portanlage. Die Begründung der KK:
\"Die postoperative Überwachung nach Leistungen des Abschnittes 31.2 (ambulante und belegärztliche Operationen) kann nur mit den Leistungen des Abschnittes 31.3 berechnet werden.\" lt. Kommentar Wezel & Lieboldt.
Nach telefonischer Rücksprache ist die Meinung der Krankenkasse das die Stand-by Position mit der Abrechnung der postoperativen Überwachung Ziffer 31503 (Abschnitt 31.2) und der Leistungsziffer 31212 abgegolten sei.
Ich verstehe den Kommentar so das man diese Leistung nicht als postoperative Behandlung berechnen darf.
Wie sind Ihre Erfahrungen oder wie verstehen Sie das?
Freundliche Grüße aus Neuss
cstracke