Liebe KollegInnen,
wir behandeln einige MS-PatientInnen als ultima ratio mit Immunglobulinen, die für diese Indikation keine Zulassung haben (Off-Label-Use). Dieses ist zwar prinzipiell erlaubt, führt aber regelmäßig zu Schwierigkeiten bei der Kostenübernahme durch die Krankenkassen.
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 19.03.2002 (B 1 KR 37/00 R) eine lesenwerte Entscheidung getroffen.
Da wir sicher nicht die einzige Klinik sind, die entsprechend behandelt, würde ich mich freuen, wenn wir hier gemeinsamer Erfahrungen, Argumentationen und Strategien sammeln könnten.
Vielen Dank!
Gruß
Popp