DRG mit Abschlag anschl. Nachst. Beh.

  • Hallo Forum,

    folgenden Fall haben wir abgerechnet
    DRG G49 Z mit 1 Abschlagstag, da Pat. nur 1 Tag da war (UGVD=1).
    Pat. kommt zur nachstationären Behandlung.
    Nun meine Frage, wie sieht es mit dem Abschlagstag aus, können wir in diesem Fall die nachst. Behandlung mit einbeziehen. Erwähnenswert ist noch, dass diese DRG keine OGVD hat.

    In den Fällen bei Überschreitung der OGVD kann man ja auch die nachstationären Tage mit einbeziehen. Wie sieht es aber in meinem Fall aus???

    mfg

    D. Rüchardt

  • Hallo Frau Rüchardt,

    bei der von Ihnen angegebenrn DRG ist deshalb keine oGVD angegeben, weil diese schon in der Definition mit eingeschlossen ist: \"weniger als 3 Belegungstage\". Nachstationäre Behandlung gelten bei der Ermittlung der oGVD wiederum nur als Behandlungstage.

    Also, wenn Sie einen Belegungstag und einen nachstationären Behandlungstag haben, können Sie die weiteren nachstationären Behandlungstage mit der festgelegten Pauschale in Rechnung stellen. Haben Sie mehr als zwei stationäre Belegungstage, würde automatisch eine andere DRG angesteuert.

    Mit freundlichen Grüßen

    Heribert Hypki